Anfragen

2. Abgrabungskonferenz des RVR – Einbindung von Politik und Bürgerinitiativen der betroffenen Kommunen

DIE LINKE.im RVR, Wolfgang Freye

Anfrage für die Sitzung des Planungsausschusses und Antwort der Verwaltung

 

Antwort-Verw._Anfr_2. Abgrabungskonferenz

Am 6. Oktober 2021 hat die zweite Abgrabungskonferenz des Regionalverbandes Ruhr stattgefunden. Auf dieser Konferenz sollte laut Einladung über die im Entwurf des Regionalplans Ruhr für die zweite Offenlage vorgesehene Flächenkulisse umfassend informiert werden. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen und Hinweise in den Planungsprozess in die Diskussion einzubringen.

Bei der Konferenz konnte man den Eindruck gewinnen, dass wieder keine erfolgreiche breite Einbindung, Mitwirkung und Teilnahme von Bürger:innen, Initiativen und Interessenvertretungen stattgefunden hat. Sicherlich auch geschuldet dem Format einer Online-Veranstaltung fehlte zudem die Zeit und die Möglichkeit für einen konstruktiven Austausch zwischen den Teilnehmer:innen. Der Kiesindustrie wurde dagegen breiter Raum für die Darstellung möglicher Folgenutzungen eingeräumt, dem Land für seine Positionen ebenfalls.

Den medialen Berichterstattungen war schon im Vorfeld der Unmut von Bürgerinitiativen, Bürgermeistern der betroffenen Kommunen und dem Landrat des Kreises Wesel gegenüber dem Regionalverband Ruhr zu entnehmen, die sich von der Terminwahl bis zur Umsetzung dieses Formates nicht informiert und „mitgenommen“ fühlen.

In diesem Zusammenhang fragen wir nach:

  1. Welche Schritte hat die Verwaltung im Zuge der Vorbereitung der 2. Abgrabungskonferenz unternommen, um die im Niederrheinappell zusammengeschlossenen Initiativen sowie die kommunalen Verwaltungen in die Terminfindung und die mögliche inhaltliche Schwerpunktsetzung der 2. Abgrabungskonferenz einzubinden?
  2. Woran scheiterte aus Sicht der Verwaltung erneut die Einbindung der Betroffenen?
  3. Weshalb wurde nur der Kiesindustrie und dem Land so viel Raum bei der Abgrabungskonferenz eingeräumt?
  4. Warum hat die Verwaltung die Veranstaltung nicht als Präsenzveranstaltung unter den Bedingungen der anhaltenden epidemischen Lage in geeigneten Räumen im Kreis Wesel durchgeführt?
  5. Welche Gespräche haben in der Zwischenzeit mit den Akteuren im Kreis Wesel mit welchen Gesprächsinhalten stattgefunden bzw. sind in Vorbereitung?
  6. Wie bewertet die Verwaltung den Vorschlag aus den Städten Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen die Ergebnisse der beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängigen Klage gegen das Land abzuwarten, bevor eine 2. Offenalge des Regionalplans Ruhr erfolgt („Kiesmoratorium“)?
  7. Ist es möglich, die im Kapitel 5.4 enthaltenen Festlegungen zur Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze als Sachlichen Teilplan aus dem Regionalplanentwurf auszugliedern und später zu entscheiden (umgekehrtes Beispiel Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte)?
  8. Wann soll die nächste Abgrabungskonferenz stattfinden? Welche Themensetzung und welches Format ist hierfür in der Diskussion?

 

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