Anfragen

Versorgungszeitraum für die Abgrabungsbereiche für Rohstoffe im Entwurf des Regionalplans Ruhr

DIE LINKE.im RVR, Wolfgang Freye und Fraktion

Planungsausschuss und Antwort der Verwaltung

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Tischler,

in der von der Grünen-Fraktion im Landtag beantragten Aktuellen Stunde „Offenlegung des Regionalplans durch den RVR – Bedenken der Bevölkerung endlich ernst nehmen!“ am 27. Januar 2022 sprach Landeswirtschafsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart davon, dass mit den im Regionalplan ausgewiesenen Flächen aktuell ein Versorgungszeitraum von 27 Jahren bei dem Kiesabbau sichergestellt werden würde.

Der Fraktion DIE LINKE ist seitens der Verwaltung die Aussage bekannt, dass es sich um 25 Jahre handelt. Dies ist auch die Vorgabe des Landesentwicklungsplans.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Regionalplanung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welcher Versorgungszeitraum wird im Entwurf des Regionalplans auf der Grundlage der dargestellten Methodik zugrunde gelegt?
     
  2. Wie sind die unterschiedlichen Aussagen zu dieser Frage zu erklären?
     
  3. Welche Flächen könnten im Rahmen der erfolgten Ermittlung ggf. zurückgenommen werden, falls die Flächen tatsächlich für einen Versorgungszeitraum von 27 Jahren reichen?

Darüber hinaus haben wir die folgenden Fragen zur Methodik der Ermittlung der Flächen für Kiesabgrabungen im aktuellen Entwurf des Regionalplans.

In der Begründung zum Regionalplan Ruhr (S. 196) wird ausgeführt, dass die Mindestmächtigkeit in der Rohstoffgruppe Kies/Kiessand jetzt nur noch 15 m statt bisher 20 m beträgt. Begründet wird dies mit neuen Abbauflächen und den entsprechend höheren Investitionen für die Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen auf der Seite der Unternehmen.

  1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage stellen die möglicherweise bestehenden höheren Investitionskosten von Unternehmen ein Abwägungskriterium dar?
     
  2. In welcher Größenordnung liegen diese Kosten und wie wurden diese ermittelt?
     
  3. Wie bewertet die Verwaltung dieses Kriterium gemessen an dem in Erarbeitung befindlichen Gutachten der Landesplanungsbehörde „Nachauskiesung von alten Gewinnungsstätten im Kreis Wesel“, die das Ziel verfolgt ggf. auch bestehende alte Auskiesungsflächen neu zu beleben, um durch Nachauskiesung eine Flächenreduzierung zu erreichen?Wann soll das Gutachten vorliegen?
     
  4. Welche der im Plan zeichnerisch verankerten Flächen weisen eine höhere Mächtigkeit als die zu Grunde gelegten 15 m aus?

Anfrage als PDF...

Antwort der Verwaltu­ng­ zu Versorgungszeitraum für die Abgrabungsbereiche für Rohstoffe im Entwurf des Regionalplans Ruhr