Anfragen

Berücksichtigung des Abgrabungsmonitoring des Geologischen Dienstes von Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2022 im Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der 3. Offenlage bei der Ermittlung des Versorgungszeitraumes

Fraktion DIE LINKE im RVR, Wolfgang Freye

Anfrage im Planungsausschuss

In der Sitzung des Planungsausschusses am 9. November 2022 wurde der Monitoringbericht des Geologischen Dienstes für das Planungsgebiet des Regionalverbandes Ruhr zum 01.01.2022 zur Kenntnis genommen. Dieser weist eine Jahresförderung von 5,9 Mio. m3/a aus und damit einen Rückgang von 1,1 Mio. m3/a im Vergleich zu den Stichtagen 01.01.2020 und 01.01.2021.

Im textlichen Teil des Regionalplanentwurfes wird im Quellenverzeichnis auf den Bericht des Geologischen Dienstes zum Abgrabungsmonitoring von Nordrhein-Westfalen – Lockergesteine – Monitoringbericht für das Planungsgebiet Regionalverband Ruhr, Stand 01.01.2021, hingewiesen. 

In diesem Zusammenhang wollen wir wissen:

  1. Weshalb hat die Verwaltung nicht den aktuellen Bericht des Geologischen Dienstes mit dem Stichtag 01.01.2022 im Zuge der Überarbeitung der Unterlagen zur 3. Offenlage des Regionalplans Ruhr in die Planungsunterlagen aufgenommen und ihnen zu Grunde gelegt?
     
  2. Welche Auswirkungen hätte die Anwendung der ermittelten Jahresförderung von  5,9 Mio. m3/a zum Stichtag 01.01.2022 auf die Berechnung des Versorgungszeitraumes und die damit auszuweisenden Flächen?
     
  3. Welche Gründe sind für den Rückgang der Fördermengen bekannt?
     
  4. Welche Erhebungen gibt es zum Verbrauch von Kies und Sand, in welchen Branchen werden sie wofür eingesetzt und welche Mengen werden wohin exportiert? Gibt es dazu auch regionale Zahlen?

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