Anfragen

Betreff: Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke

Berücksichtigung des Abgrabungsmonitoring des Geologischen Dienstes von

Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2022 im Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der 3. Offenlage bei der Ermittlung des Versorgungszeitraumes

 

 

Antwort:
 
1.    Weshalb hat die Verwaltung nicht den aktuellen Bericht des Geologischen Dienstes mit dem Stichtag 01.01.2022 im Zuge der Überarbeitung der Unterlagen zur 3. Offenlage des Regionalplans Ruhr in die Planungsunterlagen aufgenommen und ihnen zu Grunde gelegt?
 
Bei dem Monitoringbericht mit Stichtag 1. Januar 2022 handelt es sich um eine Trendfortschreibung, die im Gegensatz zum Vorjahresbericht nicht auf einer erneuten Luftbildauswertung basiert.  
 
Dem 3. Entwurf des RP Ruhr liegt der auf Luftbildern basierende Monitoringbericht mit
Stichtag 1. Januar 2021 zugrunde. Dieser Bericht bestätigte z.B. für die Rohstoffgruppe Kies/Kiessand die im Monitoringbericht mit Stichtag 01.01.2020 ermittelten Werte, der seinerseits auf einer Luftbildauswertung basierte. Der Monitoringbericht 2021 wird somit als belastbare Grundlage für die Dimensionierung der Abgrabungsbereiche im Regionalplan Ruhr bewertet.
 
2.    Welche Auswirkungen hätte die Anwendung der ermittelten Jahresförderung von 5,9 Mio. m3/a zum Stichtag 01.01.2022 auf die Berechnung des Versorgungszeitraumes und die damit auszuweisenden Flächen?
 
Wie u.a. in der Verwaltungsantwort 14/0141 beschrieben, besteht folgender Zusammenhang: „Veränderungen des zu sichernden Rohstoffvolumens wirken sich auf die Gesamtfläche der zeichnerisch festgelegten Abgrabungsbereiche aus. So kann grundsätzlich angenommen werden, dass bei einem gestiegenen Sicherungserfordernis auch mehr Flächen für die Rohstoffgewinnung festzulegen sind. Die zur Erfüllung des
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Sicherungsauftrags erforderliche Flächeninanspruchnahme hängt dabei des Weiteren auch von der Lage und Auswahl der Abgrabungsbereiche (z.B. Rohstoffmächtigkeit, Geometrie der Flächen, Flächengröße) ab.“  
 
Somit wäre bei Annahme einer geringeren Jahresförderung auch ein geringeres Sicherungserfordernis gegeben.  
 
3. Welche Gründe sind für den Rückgang der Fördermengen bekannt?
 
Es wird auf die weiterhin gültige Verwaltungsantwort zur Anfrage 14/0331-1 verwiesen, zu der der Geologische Dienst NRW folgende Antwort gab: „Das Abgrabungsmonitoring NRW erlaubt keine detaillierte Trennung der Gründe, warum Förderraten in einer Planungsregion sinken oder steigen. Grundsätzlich können u. a. folgende Entwicklungen in Betracht gezogen werden:
•    vermehrter/verminderter Einsatz von Recyclingmaterial  
•    konjunkturelle Situation (z.B. regional erhöhter Bedarf durch Großbauprojekte)
•    fehlende Flächenverfügbarkeit“
 
4. Welche Erhebungen gibt es zum Verbrauch von Kies und Sand, in welchen Branchen werden sie wofür eingesetzt und welche Mengen werden wohin exportiert? Gibt es dazu auch regionale Zahlen?  
 
Aussagen zum Verbrauch und Einsatz von Kies und Sand auf Landes- oder Bundesebene können exemplarisch der Rohstoffstudie NRW im Auftrag des Wirtschaftsministeriums NRW (Stand November 2021) oder Veröffentlichungen der Fachverbände (z.B. „Die Nachfrage nach Primär- und Sekundärrohstoffen der Steine-und-Erden-Industrie bis 2040 in Deutschland“ – Aktualisierung 2022 im Auftrag des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden e.V.) entnommen werden. Demnach werden Kies und Sand mehrheitlich als Baurohstoffe in der Bauindustrie eingesetzt. Weitere Einsatzfelder sind lt. Rohstoffstudie NRW u.a. die Metall- (u.a. Quarzsand für Gussformen), Glas- (Quarzsand zur Herstellung von Gläsern) oder Kunststoffindustrie (Quarzsand zur Fertigung glasfaserverstärkter Kunststoffe wie Fiberglas).
 
Darüber hinaus sind die Ausführungen der Landesplanungsbehörde zur Anfrage 13/1324 weiterhin gültig: „Grundsätzlich ist es Aufgabe der Raumordnung für die verschiedenen Nutzungen Flächen zu sichern. Eingriffe in die Wirtschaftskreisläufe sind weder Zielsetzung noch liegen sie in der Kompetenz der raumordnerischen Regelungen. Die bedarfsgerechte Rohstoffsicherung erfordert daher keine gesonderte Betrachtung von Rohstoffexporten. Im Landesentwicklungsplan wird dazu ausgeführt: Die planerische Rohstoffsicherung ist die Vorsorge für die Bedarfsdeckung der Volkswirtschaft (LEP, Erl. zu 9.1-1). Den ökonomischen Erfordernissen der Rohstoffversorgung von Wirtschaft und Bevölkerung ist Rechnung zu tragen (LEP, Erl. zu 9.1-3). Entsprechend ist der Rohstoffbedarf der Wirtschaft im gesamten Planungsgebiet zu ermitteln. Dabei werden die im Planungsgebiet ansässigen Abgrabungsunternehmen mit ihren Standorten einbezogen. Stoffströme aus dem Planungsgebiet in andere Planungsgebiete bzw. andere Bundesländer oder der Export in andere Staaten ergeben sich durch die offenen Marktbeziehungen. Der Export unterliegt dem Recht auf freien Warenverkehr und ist somit für die Bedarfsermittlung unerheblich. Gemäß dem LEP erfolgt die
Bedarfsermittlung auf der Grundlage eines landeseinheitlichen Abgrabungsmonitorings, bei dem der Fortschritt des Rohstoffabbaus nach Fläche und Volumen erfasst wird. Bei dem Abgrabungsmonitoring fließen als wesentliche Aspekte u.a. die Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung in die Bedarfsermittlung ein (LEP, Erl. zu 9.2-2). Dabei Drucksache Nr.:  Seite 3 werden die geförderten Rohstoffmengen der Wirtschaft zu Grunde gelegt, die auch Exportanteile enthalten können.“
 

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