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Anfragen

Urteil des OVG-Münster zum Regionalplan Ruhr

Fraktion Die Linke im RVR, Wolfgang Freye und Monetta Marchiano

Anfrage im Ausschuss Planung und Mobilität und Antwort der Verwaltung

Das OVG Münster hat am letzten Freitag den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt. 

Nach der ersten Information der Fraktionen durch den Planungsdezernenten, Stefan Kuczera, bitten wir im Planungsausschuss um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Zum Urteil Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr – weiteres Vorgehen

  1. Welche Wirkung hätte eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, insbesondere in Hinblick auf die Geltung des Regionalplans?
  2. Welche Szenarien hat die Verwaltung im Vorfeld der Urteilsverkündung erarbeitet und wie werden diese zeitlich umgesetzt?
  3. Wie beurteilt die Verwaltung die Aussagen zu den formalen Fehlern im ersten Beteiligungsverfahren in 2018, die das OVG Münster angesprochen hat?
  4. Wie wird die Politik weiter beteiligt, insbesondere bei einer Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der Urteilsbegründung?

Auswirkungen auf die laufenden bzw. anvisierten Regionalplanänderungsverfahren

  1. Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die Planungstätigkeit der Kommunen, insbesondere auf bereits erfolgte bzw. vorgesehene Änderungen der Flächennutzungspläne der Kommunen auf der Grundlage des RPL Ruhr? Welche Planungen für Wohn- und Gewerbegebiete nicht weiterverfolgt werden, welche Auswirkungen hat das Urteil auf den Freiflächenschutz?
  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann über die 1. und 2. Änderung des Regionalplans in der kommenden Verbandsversammlung entschieden werden? Was würde mit den Änderungsverfahren passieren, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt?
  3. Welche Verfahren zur Änderung des Regionalplans mit welcher Zielrichtung werden aktuell durch die Regionalplanungsbehörde bearbeitet? Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die weitere Bearbeitung durch den RVR und die Kommunen?

Gewinnung von Rohstoffen

  1. Wie wirkt sich eine Rechtskraft des Urteils auf die Abbaugebiete von Kies im Kreis Wesel aus? Gibt es bereits Anträge auf Abbaugenehmigung für Gebiete, die im neuen Regionalplan für die Gewinnung von Rohstoffen vorgesehen sind?
  2. Wie schätzt die Verwaltung auf Grundlage des Urteils die Möglichkeit zur Ausgliederung eines Teils des Regionalplans in einen Teilplan Rohstoffgewinnung ein? Könnte eine solche Maßnahme die Bearbeitung der anderen Teile des Regionalplans beschleunigen?
  3. Was müsste die Landesregierung NRW tun, um das vom OVG abgelehnte Bedarfsberechnungsverfahren für die Rohstoffgewinnung rechtssicher zu gestalten und den Belangen des Klima- und Bodenschutzes Rechnung tragen zu können?
  4. Wie ist der Stand der Gespräche mit dem Land zur Erarbeitung eines neuen Berechnungsverfahrens für die Rohstoffgewinnung?

Anfrage als PDF…

 

Antwort der Verwaltung als PDF…

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