Anträge

Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW für den Ausbau der Erneuerbaren Energien - Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE im RVR

Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR), Wolfgang Freye

an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesplanungsbehörde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr nimmt gern die Möglichkeit der Stellungnahme zu den beabsichtigten Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW zum Ausbau der Windenergie und der Photovoltaik wahr.

Grundsätzlich halten wir die geplanten Änderungen im Interesse einer zeitnahen Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes für sinnvoll und dringend notwendig.

Politik und Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr haben sich bereits vor der Verabschiedung des Wind-an-Land-Gesetzes auf den Weg gemacht, die Potenziale für den Ausbau der Windenergie und der Photovoltaik in unserer dicht besiedelten Region insbesondere auf Bergehalden zu ermitteln. Eine Potentialstudie, die seit Sommer letzten Jahres vorliegt, hat ergeben, dass bei 47 Halden die technischen Voraussetzungen für Energieerzeugung durch Photovoltaik und Windkraft Energie bestehen. Deshalb ist es uns wichtig, dass bei der Änderung des LEP NRW alle Möglichkeiten zur Ausschöpfung der Potentiale für erneuerbare Energien auf planerisch geeigneten Halden bestehen bleiben.

Zu einzelnen Änderungsvorschlägen für den LEP nehmen wir wie folgt Stellung:

Ziel 10.2-12 Windenergienutzung in Industrie- und Gewerbegebieten

Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr regt anders als die Verwaltung des RVR an, das Ziel beizubehalten. Allerdings sollte es dahingehend präzisiert werden, dass damit nicht die Planung von überlagernden Windenergiebereichen gemeint ist, die dazu führen könnten, dass der Charakter der GIB/GE als Standort von Industrie und Gewerbe verloren geht. Dabei sollte deutlicher herausgearbeitet werden, welche Rolle und Verantwortung hierbei die Regionalplanungsbehörden einnehmen sollen und können. In den Erläuterungen zum Ziel wird bisher ausschließlich die Bauleitplanung erwähnt.

So kann sichergestellt werden, dass die in den Erläuterungen des Ziels dargestellten und beabsichtigten Effekte, wie die Nutzung vorbelasteter Flächen und die Entwicklung dezentraler Versorgungsstrukturen in Industrie- und Gewerbegebieten im Rahmen der Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes auch erfolgt. Außerdem sind wir der Überzeugung, dass in Industrie- und Gewerbegebieten die Inbetriebnahme von Windenergieanlagen in der Regel eher möglich ist, als in Bereichen mit Wohnbebauung, zumal hier bereits im Planungsprozess die Einhaltung von Abstandsregelungen zur Wohnbebauung, der Einhaltung der BImSchG u.a. gesetzlicher Vorgaben erfolgt. Gleichzeitig ist der Bedarf an Energie in Industrie- und Gewerbegebieten oft besonders hoch, so dass es kontraproduktiv wäre, diese Flächen auszunehmen.

Zum Ziel 10.2-14 Raumbedeutsame Freiflächen-Solarenergie im Freiraum bzw. zum Grundsatz 10.2-18 Freiflächen-Solarenergie im Siedlungsraum

In der Begründung zum Grundsatz 10.2-18 begrüßt die Landesplanungsbehörde eine stärkere Nutzung vorhandener baulicher Anlagen durch Solarenergie im Siedlungsraum, wie z.B. auf Dächern oder über Parkplätzen. Um hier eine entsprechende räumliche Steuerung auch im Interesse des Schutzes von Freiraumflächen, insbesondere von Biotopverbünden, BSN und landwirtschaftlicher Flächen zu erreichen, regen wir an, hier soweit möglich einen neuen Passus in Form eines Grundsatzes oder Ziels aufzunehmen.

Aus unserer Sicht sollte die Nutzung versiegelter Flächen für die Gewinnung von Wind- und vor allem Solarenergie Vorrang vor der Nutzung von Freiflächen haben. Das gilt gerade in den dicht besiedelten Kernbereichen des Ruhrgebietes. Dazu gehört die Nutzung von Dächern ebenso wie die von Parkplätzen oder anderen versiegelten Flächen.

Auch die Potentialanalyse des RVR zur Gewinnung von Solarenergie auf Dächern hat gezeigt, welches hohe Potential zur Gewinnung von Erneuerbarer Energie hier vorhanden ist. Es könnte einen großen Teil des Energiebedarfs dezentral decken.