Anträge

Begleitantrag zum Feststellungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr

Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR), Wolfgang Freye

Antrag der Fraktion DIE LINKE im RVR für den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung am 17.11.2023

Beschlussvorschlag:
1.    Mit dem Beschluss über den Regionalplan Ruhr wird ein langjähriger Prozess in der gesamten Region abgeschlossen. Erstmals seit 1966 hat die Region damit wieder einen einheitlichen, von ihr selbst erarbeiteten Regionalplan. Die Region braucht diesen Regionalplan um neue, rechtssichere und nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen, Gewerbe und Industrie zu schaffen sowie die Flächenkonversion alter Montanflächen voranzubringen und sie braucht ihn zur Sicherung von Freiflächen, des Freiraum- und Biotopverbundsystems und zur Entwicklung der Regionalen Grünzüge.
Der Regionalplan ist in vielen Punkten in enger Kooperation mit den 53 Gemeinden im Ruhrgebiet entstanden. Bei den meisten Punkten konnte Übereinstimmung erzielt werden. Die Verbandsversammlung ist sich bewusst, dass dies nicht für die Flächen für den Kiesabbau insbesondere im Kreis Wesel gilt. Zur rechtlichen Bewertung der entsprechenden Festlegungen im Regionalplan und zur Bewertung des Ermessens des RVR als Regionalplanungsbehörde kann es Klageverfahren des Kreises und der betroffenen Kommunen geben.
2.    Die Verabschiedung des Regionalplans eröffnet Kreisen und Kommunen rechtlich die Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten. Mit den Ergebnissen solcher möglichen Verfahren wird sich der RVR zeitnah auseinandersetzen. Eine möglicherweise vorzunehmende Verringerung der Abgrabungsflächen soll Priorität haben.
Darüber hinaus wird die Regionalplanungsbehörde aufgefordert zu prüfen, ob und wie bereits vor einer ersten Änderung des Regionalplans eine Priorisierung der Flächen für den Kiesabbau vorgenommen werden kann, die sicherstellt, dass zunächst Flächen für den Abbau genutzt werden, um die es die geringsten Konflikte gab.
3.    Die Verbandsversammlung des RVR ist sich bewusst, dass eine grundlegende Änderung des Umgangs mit dem Abbau von nichtenergetischen Rohstoffen („Degressionspfad“) eine Änderung der Vorgaben des Landesentwicklungsplans zur Berechnung und Sicherung der Versorgungszeiträume, zur Ausschöpfung bestehender Lagerstätten erfordert. Ebenso ist eine stärkere Nutzung von recycelten und regenerativen Baustoffen notwendig. Die Verbandsversammlung des RVR begrüßt es, dass das Land entsprechende Schritte angekündigt hat und erwartet, dass sie mit Priorität umgesetzt werden.
4.    Die Verbandsversammlung des RVR beauftragt die Regionalplanungsbehörde, vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Klimawandels, dem Anspruch der Region, „Grünste Industrieregion der Welt“ gerecht zu werden, und der beschlossenen Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr die planerisch strategischen Überlegungen aus dem Kapitel 4 „Klimaschutz und Klimaanpassung“ mit einer größeren Verbindlichkeit im Planwerk zu verankern, damit sie eine deutlichere Steuerungswirkung auf die raumordnerischen Prozesse in der Region und den Kommunen gewinnen.
Dazu soll eine Arbeitsgruppe unter Einbindung der Mitglieder des Beirates Regionaler Diskurs gebildet werden. Sie soll weitere Kriterien entwickeln, die zu einem besseren Schutz der Freiräume, deren ökologischen Aufwertungen führen.


Begründung:
Der Begleitantrag sollte zusätzlich zum Feststellungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr verabschiedet werden.

Antrag als PDF-Datei