Anträge

Ersetzungsantrag der Drucksachen 14/1093 und 14/1113 Leitlinien zur Verpachtung und Bewirtschaftung der RVR-eigenen landwirtschaftlichen Flächen

Fraktion DIE LINKE im RVR, Wolfgang Freye

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE

Beschlussvorschlag
 
Die Verbandsversammlung stimmt der Vorlage Leitlinien zur Verpachtung und
Bewirtschaftung der RVR-eigenen landwirtschaftlichen Flächen (Drucksache 14/0998) mit folgenden Änderungen zu:
1.    Der RVR schließt in der Zukunft Pachtverträge, die in der Regel eine Mindestpachtzeit von 3 Jahre vorsehen.
2.    Die Verwaltung erarbeitet einen Kriterienkatalog für unterschiedlich lange Pachtzeiten und deren Verlängerung unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte und Beachtung beabsichtigter Nutzungsänderungen durch den Verband.
3.    Im Interesse des Schutzes der landwirtschaftlichen Flächen installiert der RVR in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer ein Flächenmonitoring für die landwirtschaftlich genutzten Flächen, welches die Ansätze zur Umsetzung des neuen
Planzeichens „Landwirtschaftliche Kernräume“ im Landesentwicklungsplan berücksichtigt. Eine erste Vorstellung zur Umsetzung hierzu sollte bis Anfang des Jahres 2024 in den politischen Gremien vorgestellt werden.  
 
Begründung:
 
Neben der Verbesserung der Planungssicherheit für die jeweiligen Pachtnehmenden leistet der RVR damit einen eigenen, stärkeren Beitrag für die stabile Bewirtschaftung und Entwicklung der Flächen. Die Erreichung der Zielsetzungen im Zusammenwirken mit den Pachtnehmenden zur ökologischen Aufwertung der Flächen, der Stärkung des Ökolandbaus - im Sinne des 30%-Ziels der Bundesregierung - sowie der Erzeugung regionalen Produkte wird wirksamer unterstützt.
Außerdem trägt man so auch stärker den sozialen Aspekten Rechnung, da die mit der
Umsetzung des vorgestellten Betriebskonzeptes erforderlichen wirtschaftlichen
Anstrengungen mit einer längeren Zukunftssicherheit verbunden werden. Die
Landwirtschaftskammer könnte mit ihrer Expertise den Prozess der Erarbeitung von Kriterien unterstützen.
Im Abschnitt V Leitlinien und Ziele wird im Punkt 2. Schutz der landwirtschaftlichen Flächen weiterhin nur von der Möglichkeit der Einführung eines Flächenmonitoringsystems gesprochen, obwohl es bereits Bestandteil des Handlungsprogrammes zum Regionalplan ist. Die Einführung eines Planzeichens „Landwirtschaftliche Kernräume“ durch die Änderungen im Landesentwicklungsplan sollte deshalb bereits jetzt Eingang in das zu schaffende
Monitoringsystem finden. Das Flächenmonitoring würde sich ebenso als Mittel zur Stärkung des Ökolandbaus und zur Verbesserung der Biodiversität, z.B. durch die Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen, eignen. Die Überarbeitung der Leitlinien zu den Pachtverträgen sollte der Auftakt sein, die Verwaltung zu bitten, in die Umsetzung zu gehen.

gez. Herr Eckhard Kneisel,
umweltpolitischer Sprecher, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                  
gez. Herr Wolfgang Freye,
Fraktionsvorsitzender, Fraktion DIE LINKE

 

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