Anträge

Ersetzungsvorlage Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr Beschluss zur zweiten Beteiligung Hier: Aufstellung eines Sachlichen Teilplans "Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze"

DIE LINKE.im RVR, Wolfgang Freye

Antrag zur Verbandsversammlung am 17.12.2021;

Der Antrag wurde abgelehnt.

Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Beschlussvorschlag wird im Punkt 3 wie folgt ergänzt:

3. Die Verbandsversammlung beschließt die Durchführung einer zweiten Beteiligung i.S.d. § 9 Abs. 3 ROG und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, diesen Verfahrensschritt auf Grundlage der Anlagen 1 bis 8 durchzuführen. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wird für den Planentwurf und für den Umweltbericht auf die im Vergleich zum Erarbeitungsbeschluss vom 06.07.2018 (DS Nr.: 13/1091) geänderten Teile beschränkt. Zur geänderten Begründung kann erneut in vollem Umfang Stellung genommen werden.

Das Kapitel „5.4 Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ wird von diesem

Verfahrensschritt ausgenommen. Es wird mit den dazugehörigen Anlagen in einem Sachlichen Teilplan „Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ zusammengefasst, der offengelegt werden soll, wenn der Rechtsstreit um die Berechnung der Bedarfe geklärt ist.

Im Vorfeld der Offenlage des Sachlichen Teilplans „Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ erfolgt ein Austausch mit den Kommunen, um nach Wegen zu suchen, wie bestehende vorhandene Interessenskonflikte ausgeräumt werden können. Angestrebt werden eine Reduzierung der Flächen und eine Schärfung der Ziele und Grundsätze.

Begründung:

Wie die Verwaltung in der Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE im RVR (Drucksache Nr. 14/0408-1) dargestellt hat, ist die Aufstellung eines sachlichen Teilplans nach § 7 Abs. 1 Satz 3 ROG grundsätzlich möglich.

Mit der Erarbeitung eines Sachlichen Teilplans „Gewinnung oberflächennaher

Bodenschätze“ wäre es möglich, unter Einbindung der Fachverwaltungen in den Kommunen und den bestehenden Initiativen die bestehenden Konflikte vor Ort zu entschärfen.

Außerdem bestünde die Möglichkeit, die Ergebnisse des Gutachtens der

Landesplanungsbehörde NRW „Nachauskiesung von alten Gewinnungsstätten im Kreis Wesel“ in die Betrachtung der Flächenkulisse einfließen zu lassen. Bestehende Restvolumina aus alten Abbaugebieten könnten in die Bedarfsberechnung zur Sicherung des Versorgungszeitraumes einfließen und ggf. zu einer Neuausweisung bereits aufgegebener Abgrabungsbereiche führen.

Anmerkung:

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.