Anträge
Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22D 33/24.NE, 22D 261/24.NE, 22D 75/25.NE
Ergänzungsantrag zum Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Die Grünen
zur Verwaltungsdrucksache Nr. 15/0428
zur Sondersitzung der Verbandsversammlung am 21.08.2026
Beschlussvorschlag:
Der gemeinsame Antrag der Fraktionen mit der Drucksachen Nr. 15/0459 wird wie folgt
ergänzt:
4. dem Fachausschuss und der Verbandsversammlung über den Stand der
Nichtzulassungsbeschwerden, die Vorbereitung der Neuaufstellung, die Prüfung
alternativer beziehungsweise ergänzender Verfahren sowie die wesentlichen
Arbeitsschritte fortlaufend zu berichten und bei Zulassung der Revision der
Verbandsversammlung den Antrag auf Revision zur Entscheidung vorzulegen.
Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, die Kritik der Kommunen aus
dem Kreis Wesel an den Festlegungen unter Ziel 9.2-2 Versorgungszeiträume und Ziel
9.2-4 Degressionspfad für die Sicherung nichtenergetischer Rohstoffe (Kies und Sand)
zum Rohstoffmonitoring im Verfahren zur 3. LEP-Änderung stärker zu berücksichtigen
und zu prüfen, ob neben einem Degressionsfaktor die Belange der Umwelt, des
Schutzes landwirtschaftlicher Flächen sowie die Auswirkungen der entstehenden
Wasserflächen besser zur Geltung gebracht werden können.
Das Landeswirtschaftsministerium wird darüber hinaus gebeten, klarer darzustellen,
wie der Degressionspfad jeweils per Erlass geregelt werden soll.
Begründung:
Die Ergänzung in Punkt 4 ist wie etliche andere Punkte im vorliegenden Antrag zwar auch
die Position der Verwaltung sollte aber der Vollständigkeit halber hier auch noch einmal
festgehalten werden.
Die Berechnungsgrundlagen im LEP stellen eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung
des Umfangs der auszuweisenden Flächen für den Kiesabbau als Vorranggebiete mit
Ausschlusswirkung dar. Sie müssen endlich geklärt werden, damit die Voraussetzungen für
eine Neuaufstellung des Regionalplans überhaupt gegeben sind. Die bisherigen
Formulierungen stoßen dabei auf deutliche Kritik der Kommunen im Kreis Wesel, die von der
Landesregierung berücksichtigt werden sollte.
Der Antrag wurde abgelehnt.
