Anträge

Public Corporate Governance Kodex des Regionalverbandes Ruhr Hier: Änderung der Fassung vom 12.07.2021

DIE LINKE.im RVR, Wolfgang Freye

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen, des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die folgenden Änderungen im Public Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12.07.2021:

1. Hinter dem ersten Satz im Punkt 3.1.2. wird der folgende fett gedruckte Satz eingefügt:

„Die Mitglieder des Aufsichts-/Verwaltungsrates für den Gesellschafter RVR werden mittels Entsendung durch die Verbandsversammlung bestellt (analog zu § 113 Abs. 2 GO NRW). Dabei haben die Fraktionen darauf zu achten, dass die entsendende Person über die mit der Wahrnehmung des Mandats verbundene Kompetenz verfügt und keine Interessenskonflikte vorliegen.

Begründung: Siehe unter 3. dieses Antrages.

2. Im Punkt 3.1.2 wird am Ende der Satz aus der Erstfassung wieder eingefügt:

„… Es sollte stets seitens der Verwaltung des RVR eine Vertretung aus dem Bereich Wirtschaftsführung – zumindest mit Gaststatus – entsendet werden.“

Begründung:

Damit die Beteiligungssteuerung des RVR, die unter 1.3.2 beschriebenen Aufgaben der Beratung der Aufsichts- und Verwaltungsräte auch innerhalb der Sitzung wahrnehmen kann, sollte die Entsendung einer Vertretung aus dem Bereich Wirtschaftsführung in die Richtlinie verankert werden.

3. Der folgende letzte Satz unter Punkt 3.1.3 wird gestrichen:

„Bei der Entsendung des Aufsichtsrats sollten die Gesellschafter für eine kompetente und interessenkonfliktfreie Besetzung sorgen.“

Begründung:  Der Punkt 3.1.3 bezieht sich auf den § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG). Da grundsätzlich jedes Mitgliedes des Aufsichts-/Verwaltungsrates Kompetenz mitbringen sollte und dies keine einseitige, nur durch Frauen zu erfüllende Anforderung ist, wird der Satz gestrichen. Das Gleiche gilt für die im jetzigen Text missverständliche Formulierung „interessenkonfliktfrei“.

Die Grundanforderungen Kompetenz und Vermeidung von Interessenkonflikten werden deshalb in der neuen Formulierung im vorhergehenden Punkt verankert.

4. Punkt 4.6 wird wie folgt geändert:

„Die Geschäftsführungen nehmen auf Anforderung durch den Fachausschuss bzw. seine/n Vorsitzende/n, der Fraktionen, des Verwaltungsvorstandes oder auf eigenen Wunsch an den Sitzungen der RVR Gremien teil. Die Anforderung sollte vorher mit der Beteiligungssteuerung erörtert werden.“

Begründung:

Die Ergänzung erfolgt zur Klarstellung auf wessen Anforderung die Teilnahme der Geschäftsführung an Sitzungen der RVR Gremien erfolgt.

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