Anträge
Sachlicher Teilplan "Regionale Kooperationsstandorte" Hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Antrag für die Sitzung des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung
Beschlussvorschlag:
1. Die Verbandsversammlung beschließt gemäß §§ 6, 19 Abs. 4 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) die Aufstellung des Sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr (Aufstellungsbeschluss) in folgender geänderter Form:
Die Ausweisung der folgenden Standorte wird zurückgestellt, um im Austausch mit den Verbandskommunen und den kreisangehörigen Städten eine einvernehmliche Lösung zu erzielen:
Standort | Größe |
5. (e) Voerde (Niederrhein): Steag Kraftwerk | 63 ha |
7. (g) Dinslaken: Barmingholten | 31 ha |
9. (i) Dorsten: Emmelkamp | 53 ha |
13. (m) Schwelm: Linderhausen | 43 ha |
14. (n) Oer-Erkenschwick / Datteln: Dillenburg | 64 ha |
15. (o) Gevelsberg: Auf der Onfer | 42 ha |
16. (p) Wetter: Vordere Heide | 31 ha |
23. (w) Hamm / Bönen: InlogParc | 51 ha |
Summe: | 378 ha |
Für das zurückgestellte Flächenkontingent von 378 ha wird ein virtuelles Konto eingerichtet mit dem Ziel, diesen Flächenbedarf spätestens mit der Aufstellung des Regionalplans auszuweisen.
2. Die Verbandsversammlung nimmt den Bericht der Regionalplanungsbehörde im Sinne des § 19 Abs. 3 LPlG NRW in der Begründung I (Anlage 3) und in der Synopse (Anlage 7) zur Kenntnis. Die Verbandsversammlung weist die Anregungen, über die keine Einigkeit erzielt wurde, zurück.
Für die unter 1 genannten Flächen werden die Anregungen, über die keine Einigkeit erzielt wurde, nicht zurückgewiesen. Die Verbandsversammlung wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber entscheiden.
3. Die Verbandsversammlung beauftragt die Regionalplanungsbehörde, den Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ der Landesplanungsbehörde in der so geänderten Form anzuzeigen, vgl. § 19 Abs. 6 LPlG NRW.
Begründung:
Mit den im Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte ausgewiesenen Flächen soll das Ziel erreicht werden, den Bedarf an großen, zusammenhängenden Gewerbe- und Industrieflächen zur Ansiedlung flächenintensiver Betriebe zu decken.
Da die Entwicklung jener Flächen in der Hoheit der Kommunen liegt und es teilweise erhebliche Diskussionen darüber gibt, ist es sinnvoll, in einem ersten Schritt nur die Flächen zu beschließen, bei denen damit zu rechnen ist, dass für deren Entwicklung ein kommunales Interesse besteht. Für alle weiteren Flächen wird ein virtuelles Konto eingerichtet. Bis zur Aufstellung des Regionalplans sollen die strittigen Punkte zu einzelnen Flächen mit den Verbandskommunen einer Lösung zugeführt werden, bspw. über Flächentausch.
Eine reine Angebotsplanung, um die ermittelten regionalen Bedarfe rein rechnerisch decken zu können, wird der Bedeutung der Flächen im Interesse der Schaffung von Arbeitsplätzen im Ruhrgebiet nicht gerecht. Man würde „Planungsleichen“ schaffen, die niemandem etwas nützen.
Der Antrag wurde bei Zustimmung der FDP-Fraktion und Enthaltung der Grünen-Fraktion angelehnt. Die Fraktion DIE LINKE im RVR hat die Verwaltungsvorlage abgelehnt.