Anträge

Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr Hier: Ergänzung des Feststellungsbeschlusses

Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR), Wolfgang Freye

Antrag der Fraktion DIE LINKE im RVR für den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung am 17.11.2023

Beschlussvorschlag:
Die Vorlage 14/1241 wird um folgende Punkte ergänzt:
8. Darüber hinaus wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, im Zusammenhang mit der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr den Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.12.2021 zur Erarbeitung von Prüfkriterien für die zu erstellenden Nachnutzungskonzepte für Abgrabungsbereiche (BSAB) umzusetzen und zu prüfen, wie ein verbindliches Ziel zur Vorlage von Nachnutzungskonzepten in den Regionalplan aufgenommen werden kann.
9. Die Regionalplanungsbehörde prüft ebenfalls, ob und wie auf Grundlage der vorhandenen Bewertung der Abgrabungsflächen eine Priorisierung der Erschließung dieser Flächen bei der ersten Änderung in den Regionalplan verbindlich aufgenommen werden kann. Sie soll sich am Ziel der nachhaltigen räumlichen Entwicklung (Dreiklang „Ökologie, Soziales und Ökonomie“) orientieren. Konfliktarme Standorte sollen Priorität erhalten.
10. Die Regionalplanungsbehörde wird aufgefordert, in Zukunft das Plansymbol „Landwirtschaftliche Kernräume“ anzuwenden, das landwirtschaftliche Flächen besser schützt. Geprüft werden soll, ob dies schon im Zusammenhang mit der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr möglich ist.

Begründung:
Mit den beiden beantragten Punkten wird der Auftrag der Verwaltung für die ohnehin anstehende erste Änderung des Regionalplans erweitert. Sie greifen die Diskussion im und mit dem Kreis Wesel und den von Abgrabungsflächen betroffenen Kommunen auf.
Der Auftrag in Punkt 8 wurde grundsätzlich bereits bei der zweiten Offenlage am 17.12.2021 beschlossen. Er wird hier als konkreter Auftrag für die erste Änderung des Regionalplans formuliert.
Der Auftrag in Punkt 9. kann auf Grundlage der von der Verwaltung bereits vorgenommenen Bewertung der Flächen umgesetzt werden. Dabei soll der Dialog mit dem Kreis Wesel und den betroffenen Kommunen gesucht werden.
Das Plansymbol „Landwirtschaftliche Kernräume“ ist vom Land NRW bereits eingeführt worden und kann verwendet werden. Dies sollte in Zukunft auch geschehen, möglichst schon mit der anstehenden ersten Änderung.

Antrag als PDF-Datei