Anträge

Resolution der Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr Für eine Stärkung der Kommunalfinanzen!

Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR), Wolfgang Freye

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke auf der Verbandsversammlung am 15.3.2024

Die Finanzsituation der Kommunen in der Metropole Ruhr hat sich in 2023 erneut deutlich verschlechtert. Inflation und Zinsentwicklung, Tarifabschlüsse, steigende Baukosten etc. bewirken weiter steigende kommunale Haushaltsdefizite, die die bisherige Unterstützungsleistung des Stärkungspaktes nivellieren.

Die von Kommunen zu leistenden Sozialausgaben begrenzen und erschweren notwendige Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionstätigkeiten z.B. im ÖPNV, in Bildungseinrichtungen oder in klimarelevante Modernisierungen und führen - aus der finanziellen Not geboren - zu hohen Realsteuerhebesätze der größtenteils ohnehin stark verschuldeten Kommunen im Ruhrgebiet.
 

Eine Entlastung und eine Stärkung der Kommunalfinanzen ist unabdingbar!

Vordringlich ist dabei nach wie vor eine Lösung der Altschuldenfrage in NRW, wie sie andere Bundesländer bereits erreicht haben!­ Das Ruhrparlament fordert daher die Landesregierung auf, Gespräche mit dem Bund und den betroffenen Kommunen zu führen, um die voraussehbare dramatische Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen zu beseitigen.

Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Kommunalfinanzen sind über eine Altschuldenregelung hinaus erforderlich. Dabei sieht das Ruhrparlament sowohl den Bund als auch das Land in der Pflicht!

Ansatzpunkte zur Stärkung der Kommunalfinanzen könnten nach einer Empfehlung von Prof. Dr. Junkernheinrich sein:

  • Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung durch eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen (Verbundquote).
  • Anhebung und Verstetigung der kommunalen Investitionstätigkeit: Bildung eines staatlichen „Infrastruktur- und Investitionsfonds“ (Laufzeit 10-15 Jahre).
  • Halbierung nahezu aller Förderprogramme und Programmvolumina und Überführung in kommunale Pauschalen (z. B. Investitions-, Schul-, Feuerwehrpauschale, etc.) – dadurch könnte die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und der Bürokratieabbau deutlich vorangetrieben werden. Dabei müsste in geeigneter Form berücksichtigt werden, dass der RVR bisher nicht in die Gemeindefinanzierung einbezogen ist. 
  • weitere Entlastung von überproportionalen Sozial- und Jugendhilfeleistungen bzw. dynamische Anpassung der Kofinanzierung an die Ausgabenentwicklung.
  • Stärkung der kommunalen Wettbewerbsfähigkeit durch Moratorium bei kommunalen Steuererhöhungen, moderate Rückführungen der Hebesätze als standortpolitisches Signal (unter Berücksichtigung einer Grundsteuerreform).
  • Effizienzgewinne und Handlungsspielräume durch Staatsmodernisierung / Bürokratieabbau. 
  • Angesichts der stark ansteigenden Kosten für die Leistungen der Eingliederungshilfe (höhere Fallzahlen und Standards) müssen sowohl das Land als auch der Bund ihre Beiträge zur Entlastung der Kommunen deutlich anheben. Die finanzielle Unterstützung muss zukünftig dynamisiert werden und an die tatsächliche Ausgabenentwicklung angepasst werden.
  • Seit 2018 stellt der Bund unverändert bundesweit jährlich 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Geld reicht vorne und hinten nicht mehr aus. Laut statistischem Bundesamt sind die bundesweiten Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe allein zwischen 2012 und 2022 um fast zehn Milliarden Euro von 13,7 Milliarden Euro auf 23,2 Milliarden Euro gestiegen (plus 69,1 Prozent). Das können die Kommunen aus eigener Anstrengung nicht mehr stemmen. Es bedarf dringend einer höheren und dynamisierten Bundesbeteiligung, denn die Eingliederungshilfe ist Bundesrecht.

Das Ruhrparlament fordert eine Regelung, die die Kommunen heute und zukünftig von den immensen Liquiditätskrediten und ihren Zinsrisiken befreit. Die Kommunen müssen wieder handlungsfähig werden, um lebenswerter und auch für weitere Krisen (auch für evtl. Krisen folgender Generationen) gewappnet zu sein.

Die Verwaltung wird gebeten, diese Resolution nach Verabschiedung zeitnah der Bundes- und Landesregierung zuzuleiten.