Sicherstellung der Schulraumbedarfe bei steigenden Schülerzahlen im Ruhrgebiet
Anfrage im Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation und Antwort der Verwaltung
Nach Jahren rückläufiger Schülerzahlen im Ruhrgebiet ist auf Grund von Zuzug und steigenden Geburtenzahlen ein deutlich erhöhter Bedarf an Schulplätzen zur Gewährleistung der Schulpflicht zu verzeichnen. Hinzu kommen verschiedene Veränderungen in der Bildungslandschaft zur Umsetzung von Inklusion und Integration.
Die vollständige Rückkehr zum G9-Unterricht an den Gymnasien sowie der
Gesetzesanspruch auf einen Betreuungsplatz im Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die Problematik der Raumbedarfe in den bestehenden Gebäuden verschärfen. Der Bedarf an Schulerweiterungs- und Neubauten steigt und überfordert einzelne Kommunen schon jetzt.
In diesem Zusammenhang wollen wir wissen:
1. Hat der RVR einen Überblick über die fehlenden Raumkapazitäten und fehlendem pädagogischen Fachpersonal? Wo fehlen welche Kapazitäten, um die Beschulung aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen im Schuljahr 2023/2024 zu sichern?
2. Wie viele Kinder und Jugendliche können in den Städten des RVR-Gebietes derzeit nicht beschult werden? Aus welchen Ländern kommen diese Kinder und Jugendlichen?
3. Hat der RVR einen Überblick über die „Umfunktionierung“ von Fachräumen zu Klassenräumen (nach Schulformen) und welche Folgen das für den Fachunterricht hat?
4. Was planen die Kommunen als Schulträger zur Deckung der stetig wachsenden Raumbedarfe bis zum Schuljahr 2026/2027?
5. Welche Unterstützung erhalten die Schulämter dabei seitens der Bezirksregierungen bei der Lösung der Raumprobleme? Welche Unterstützung ist durch den RVR möglich und macht es Sinn, gemeinsame, städteübergreifende Lösungen anzustreben („Best Practice“)?
6. Hat der RVR eine Übersicht über die finanziellen Mittel oder die personelle Unterstützung, die die Kommunen im Ruhrgebiet seitens des Landes zur Lösung der Raumbedarfe erhalten? Wie sieht es damit aus?
Antwort der Verwaltung laut Protokoll:
Die Verwaltung prüft derzeit die Zuständigkeit des RVR und wird die Anfragen bei positivem Ergebnis fristgerecht schriftlich beantworten.
Die Regionaldirektorin ergänzt:
Die Daten liegen dem RVR nicht vor, insbesondere wenn es um Lehrerversorgung und Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich geht, muss auf das Schulministerium zugegangen werden. Es gab vor einiger Zeit ein Gespräch mit dem
Schulministerium, das dem RVR mitteilte, dass es nicht verpflichtet ist dem RVR Informationen zur Verfügung zu stellen, da es sich bei den Anfragen um die Zuständigkeit des Landes handelt.
Herr Heidenreich führt aus, dass Anfragen entsprechend §15 der Verbandsordnung und §30 der Geschäftsordnung nur im Zuständigkeitsbereich des RVR möglich sind.

