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Verbandsversammlung am 03. 04. 2006

Rede von Wolfgang Freye zum TOP "Änderung des Gesellschaftsvertrages der AGR" (gekürzte Fassung, zitiert nach Audiomitschnitt des RVR)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vorsitzender,

es wäre dem Verband sicherlich zu wünschen, wenn in der AGR Diskussion etwas mehr Ruhe einkehren würde. Ich befürchte nur, dass tatsächlich auch die Entscheidung über einen Bau von RZR II, wenn sie nach der vorliegenden Vorlage getroffen wird, nicht einfach Ruhe bringen wird und das aus zwei Gründen, weswegen wir auch Probleme mit der Entscheidung haben:

der erste Grund ist der, dass wir dagegen sind, dass weitere Überkapazitäten im Bereich der Müllverbrennung aufgebaut werden und da sind wir ganz mit dem, was Frau Höhn letzte Woche gesagt hat, die es eigentlich als langjährige Umweltministerin wissen muss.

Das Zweite ist, dass das Konzept einige Risiken birgt, über die unserer Ansicht nach zu wenig geredet worden ist. Uns erinnert der Bau der neuen Müllverbrennungsanlage, die Absicht diese neue Anlage zu bauen, ein bißchen an den sprichwörtlichen Griff nach dem letzten Strohhalm. Der Bau ist notwendig, um die Rücklagen für die Deponienachsorge nach der Brochierpleite wieder aufzufüllen.

Selbst wenn das Konzept aufgeht und die Erweiterung der Verbrennungskapazitäten kurzfristig zusätzliche Gewinne bringt, nach der anerkannten Prognosstudie wird die heutige Kapazitätslücke für Gewerbeabfälle bis 2012 geschlossen sein und dann unterhalten wir uns wohlmöglich über Dumpingangebote zur Befeuerung der MVA`s und über Mülltourismus. Das würden wir für absolut katastrophal halten.

Zunächst steigt in gewisser Weise das Risiko für ein Überleben der AGR noch und zwar insofern, als für das 169 Mio. ? Projekt insgesamt 45 Mio. ? an Eigenkapital aufgebracht werden müssen und dadurch natürlich das Eigenkapital der AGR drastisch zusammengestrichen wird und das, wo es ohnehin schon durch die Brochierpleite ausgesprochen gebeutelt worden ist.Die finanziellen Polster für eine mögliche Insolvenz von Brochier oder den vertraglich vereinbarten Bau der  MVA Halle durch die AGR werden dadurch eher größer als kleiner.

Hinzu kommt doch folgendes und da sehen wir eigentlich auch das Hauptproblem des gegenwärtigen Finanzierungskonzeptes: Dass die von der Baden-Würtembergischen Landesbank als Partnerin geforderte 75%ige Auslastung von RZR II für 10 Jahre im Wesentlichen auf Verträgen mit kleinen und mittelständischen Entsorgern beruht. Sofern hier Verträge platzen, und das hat niemand von uns hier im Griff, wir wissen im Gegenteil alle, dass auf dem Müllmarkt erhebliche Bewegung ist, gerade was das Entstehen und Verschwinden von Firmen im kleinen und mittleren Bereich angeht; wenn hier Verträge platzen, dann wird die eng kalkulierte Liquiditätsrechnung der AGR-Geschäftsführung nicht aufgehen.

Deswegen ist aus unserer Sicht die Gefahr groß, dass am Ende nicht die Sicherung der 1500 Arbeitsplätze bei einem kommunal getragenen Müllentsorger steht, sondern die neue Anlage vom Hauptfinanzierer, der Baden-Würtembergischen Landesbank als Sicherheit kassiert wird. Das rechtliche Modell einer GmbH würde dies ermöglichen und das ist genau die Sicherheit, die die Bank ja auch gefordert hat.

Aus den genannten Gründen, den zu erwartenden Überkapazitäten und den finaziellen Risiken lehnen wir die Vorlage ab. 

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