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Verbandsversammlung am 12. 3. 2007

Rede von Wolfgang Freye zu Top 8 (Keine Verbrennung von australischem Giftmüll in Herten) der Verbandsversammlung am 12. 03. 2007

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben den Antrag zur heutigen Sitzung gestellt, weil wir die Verbrennung von 5.000 Tonnen hochgiftigen Müll aus Australien im Rohstoffrückgewinnungszentrum RZR in Herten ablehnen. Der Abfall des größten Chemiekonzerns des fünften Kontinents, Orica, enthält den hochgiftigen Stoff Hexachlorbenzol (HCB). Dieser Stoff ist so gefährlich, dass er durch die Stockholmer Konvention von 2004 verboten worden ist, in Deutschland, wo er als Pflanzenschutzmittel Verwendung fand, darf er bereits seit 1981 nicht mehr eingesetzt werden. Der Stoff gehört zum so genannten ?Dirty Dozen?, das in Seveso und Bopal zu schweren Unfällen mit vielen Toten und Verletzten geführt hat und bis heute feststellbare Nachwirkungen bewirkt. Der Stoff verursacht Leberschäden, Anämie und die so genannte ?Pink Disease?, die unter Kleinkindern eine Mortalitätsrate von 95 % aufweist.

 

Wir sind der Meinung, dass die AGR als regionaler Abfallentsorger, der eine wichtige Bedeutung in und für diese Region hat, und wir sind unbedingt dafür, dass er diese bedeutende Rolle für diese Region behält. Müll aus Australien hat aber nichts mit dieser regionalen Rolle der AGR zu tun. Darum fordern wir die Geschäftsführung der AGR auf, dass sie zukünftig Geschäfte mit hochgiftigem Müll von der anderen Seite der Erdkugel unterlässt, wobei wir der Meinung sind, dass sie das jetzt anstehende Geschäft bereits nicht hätte abschließen dürfen.

 

Die Entscheidung liegt nun bei den zuständigen Regierungen, bei der Bezirksregierung Münster und dem Landesumweltministerium. Wir lehnen diese Verbrennung ab und wir lehnen Mülltourismus im Allgemeinen ab. Zum einen wegen der Gefahren auf den Transportwegen, denn niemand kann ernsthaft bestreiten, dass die Gefahr von Unfällen bei einem Tausende Kilometer langen Weg mit Schiff, Bahn und LKW immens hoch und nicht ausschließbar ist, zum anderen widerspricht der Giftmüllimport eindeutig dem Baseler Abkommen. Giftmüll, Sondermüll, schadstoffbelasteter Abfall muss nach diesem Abkommen dort entsorgt werden, wo er angefallen ist, wenn die Möglichkeiten dafür bestehen. Nach unseren Informationen bestehen diese Möglichkeiten, insofern ist das Geschäft aus unserer Sicht nicht genehmigungsfähig.

Auf der Internetseite von ?Pro-Herten? ist nachzulesen und auch belegt, dass eine kleine Firma angeboten hat, diesen Müll in Australien zu entsorgen. Im Übrigen hat es schon 2004 Beschlüsse der australischen Regierung gegeben, in denen festgelegt wurde, dass die Entsorgung dieses Mülls in einer abgelegenen Region des fünften Kontinents erfolgen soll. Vielleicht ist das ja der Hintergrund dafür, dass die australische Regierung bis heute nicht bestätigt hat, dass eine Entsorgung in Australien nicht möglich ist. Solange aber eine solche Bestätigung nicht erfolgt, ist der Transport dieses Mülls nicht genehmigungsfähig. Wir sehen die Vorraussetzungen für eine Ablehnung dieses Geschäfts gegeben und wollen diese Ablehnung auch hier, in der Verbandsversammlung ausdrücklich fordern.

 

Es hat im Vorlauf ja einige Diskussion um diesen Tagesordnungspunkt gegeben. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir diesen Punkt auf die Tagesordnung gebracht haben. Die Grünen haben dann am 5. März einen eigenen Antrag gestellt. Im Sinne einer möglichst einhelligen Stellungnahme der Verbandsversammlung teilen wir mit, dass wir unseren Antrag in dem Antrag der Grünen, der umfassender als unserer ist, aufgehen sehen.

Es geht zugegebenermaßen in diesem Antrag nicht darum, das bereits abgeschlossene Geschäft aus eigener Kraft zurückzuziehen. Es geht darum, für die Zukunft festzulegen, welche Geschäfte angenommen werden sollen und welche nicht und es geht darum, dieses Genehmigungsverfahren wirklich ernst zu nehmen. Da kann dann der Landesumweltminister Eckhard Uhlenberg zeigen, "was ne Harke" ist. Er hat sich immer wieder gegen den Transport ausgesprochen, aber Taten folgen diesen Worten nicht.

 

Ich will meine Ausführung mit einigen Fragen abschließen, die in der nächsten Zeit dringend geklärt werden müssen und in den Verbandsgremien weiter diskutiert werden müssen.

 

1.: Ist die Sondermülllinie des RZR ein Verlustgeschäft, das über die Hausmüllsparte quer subventioniert wird, oder arbeitet sie wirtschaftlich? Ist die Geschäftsführung der AGR vielleicht gerade deshalb hinter Geschäften wie der Giftmüllentsorgung her, weil die Anlage nicht ausgelastet ist?

2.: Welche Teile der AGR sind in das US-Leasinggeschäft einbezogen, das diese vor einigen Jahren gemacht hat? Wirkt sich dies auf die Geschäftstätigkeit aus? Oft gibt es hier ja erhebliche Auflagen. Denkbar wäre auch eine Auflage, dass die Sondermülllinie nicht aufgegeben werden darf, weil sie in den Leasingverträgen festgeschrieben wurde, obwohl eine Aufgabe der Sondermülllinie vielleicht wirtschaftlich das vernünftigste wäre.

3.: Warum werden die Abfallströme, die ins RZR gehen nicht grundsätzlich transparent dargestellt, z. B. im Internet. Und zwar nach Art der Abfälle, Transportweg, etc.? In den Niederlanden diese Transparenz gesetzlich vorgeschrieben. Gerade öffentliche Entsorger wie die AGR müssen sich auf die Finger schauen lassen und können und sollten hier aber auch eine Vorbildfunktion einnehmen, die in der Müllbranche dringend nötig ist.

4. Woher kommt die Behauptung von Orica, dass es hier in der Region keinen Widerstand gibt? Kann es sein, dass die AGR solche Behauptungen in die Welt gesetzt hat, weil die Firma Orica gesagt hat, dass sie ihren Müll nur dahin transportieren will, wo es keinen Widerstand in der Bevölkerung gibt? Der Widerstand ist in unserer Region zu Recht sehr groß.

5. Wer hat die Anzeige des Betriebsrats der AGR in der Hertener Lokalpresse finanziert? Ich bin selbst Betriebsrat und kann nur sagen: Die Arbeitsplätze bei der AGR werden nicht dadurch gefährdet, dass man über den Sinn oder die Notwendigkeit von Giftmüllverbrennung öffentlich diskutiert, sondern z. B. durch die Betätigung außerhalb des eigentlichen Geschäftsfelds, wie die Brochierpleite deutlich macht.

Wenn ich mir noch einen Rat erlauben darf: Eine zu große Nähe zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung ist sicherlich nicht im Interesse der Belegschaft, denn hier gibt es auch handfeste Interessengegensätze.

Wir erwarten die Beantwortung der Fragen durch die Geschäftsführung der AGR und die Verbandsleitung. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

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