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Verbandsversammlung am 23. 11. 2006

Redebeitrag von Wolfgang Freye zum TOP 17: Mitteilungen und Anfragen (gekürzt, nach Audiomitschnitt des RVR)

Ich habe eine Anfrage an die Verbandsleitung zu einem Artikel, der gestern in den Ruhr Nachrichten veröffentlicht wurde. Dabei geht es darum, dass der sehr schwerwiegende Vorwurf erhoben wird, dass die Käufer von Brochier den international üblichen Geldwäsche Test nicht bestanden haben. Die Fragen, die ich nun zu diesem Vorgang habe, sind folgende:

1. Inwieweit ist die Verbandsleitung tätig um das aufzuklären?

2.Ist es richtig, dass die AGR vor dem Verkauf über diesen nicht bestandenen Test informiert gewesen ist? Ist das geprüft worden?

3. Wie ist es möglich, dass in den notariellen Verträgen nicht Aubach Capital als eigentlicher Käufer auftaucht, sondern Briefkastenfirmen auf den Seychellen und den Virgin-Islands? Das wäre eine grobe Täuschung des Verbandes, ist dem tatsächlich so?

Ich meine, dass wir angesichts solcher Vorgänge nicht einfach zur Tagesordnung übergehen können.

Anmerkung des Webmasters: Die Anfrage wurde nur insoweit beantwortet, dass der Regionaldirektor darauf hingewiesen hat, dass eine Anwaltskanzlei mit der Klärung beauftragt wurde und die Ergebnisse den Mitgliedern der Verbandsversammlung zugeleitet werden, sobald sie vorliegen. 

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