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Anfrage im Planungsausschuss Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken

Olaf Jung und Fraktion

Sehr geehrter Herr Tischler,

im Rahmen der Lärmaktionsplanung für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes findet ab dem 30. Juni 2017 bis zum 25.August 2017 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Beteiligung der Ruhrgebietskommunen und einer eventuellen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Landesministerium bzw. dem Bereich Planung des RVR.

  1. Welche Strecken im RVR-Gebiet zählen zu den Haupteisenbahnstrecken, für die aktuell Lärmaktionspläne erstellt bzw. überprüft werden? Wird bei der Erfassung der Zugbewegungen zur Klassifizierung der Strecken als Haupteisenbahnsrecken zwischen Personen- und Güterzügen unterschieden?
  2. Wie werden Kommunen, Bürgerinnen und Bürger beteiligt bzw. welche Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind vorgesehen? 
  3. Wie und durch wen erfolgen Messung, Berechnung und Bewertung der Lärmbelastungen? Wie werden dabei die Lärmwerte ermittelt?
  4. Wer erarbeitet nach der Fertigstellung des Lärmaktionsplanes die Maßnahmevorschläge (Varianten) für die vom Lärm  betroffenen Gebiete zur Lärmminimierung entlang der Strecke? 
  5. Welche dieser Maßnahmen werden vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannt und umgesetzt? 
  6. Wie sieht der Umsetzungsplan (Reihenfolge und Zeitfenster) und wer kontrolliert diesen bzw. die Maßnahmen vor Ort? 
  7. Wie bewertet das zuständige Landesministerium die Bedeutung von städteübergreifenden Stellungnahmen für die jeweiligen Haupteisenbahnstrecken?
  8. Wäre es aus Sicht der Verwaltung möglich und sinnvoll, dass der Planungsbereich des RVR nach RVRG die Aufgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen solcher Verfahren für die Mitgliedskommunen übernimmt und als Vertreter der jeweiligen Kommunen in die Verfahren seitens der Bundes- und Landesbehörden eingebunden wird?

 

 

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