Antrag im Planungsausschuss zum TOP 2.1 ?Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) Projektanmeldung für den Bereich Straße? mit Beschlussfassung in der Verbandsversammlung
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
wir bitten Sie, den folgenden Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE im RVR im Planungsausschuss zum TOP 2.1 und in der nächsten Verbandsversammlung zur Vorlage der Bezirksregierungen ?Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) Projektanmeldung für den Bereich Straße? zur Abstimmung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung spricht sich dafür aus, folgende Projektvorschläge zur Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans herauszunehmen:
Tabelle 1 ? Im Fernstraßenbedarfsplan vom 01.07.2004 enthaltene, bisher nicht begonnene disponible Projekte:
a. A 44 Ruhralleetunnel (L925- AS Berghausen (A52))
(Anmelder: Stadt Essen)
b. A 52 AK Essen-O ? AK Essen-N (Anmelder: Stadt Essen)
c. A 52 AK Essen-N (B 224) ? AK Essen/Gladbeck
AK Essen/Nord (A 42) - Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck
(Anmelder: Kreis Recklinghausen, Stadt Recklinghausen, Stadt Bottrop)
d. A 52 AK Essen-N (B 224) ? AK Essen/Gladbeck
Stadtgrz. Bottrop/Gladbeck ? AS Essen/Gladbeck (m) (A 2)
(Anmelder: Kreis Recklinghausen, Stadt Recklinghausen, Stadt Bottrop)
e. A 52 AS Essen/Gladbeck ? AS Gelsenkirchen-Buer/W (Anmelder: Kreis Recklinghausen)
Tabelle 2 ? Neu angemeldete Projekte:
f. A 42 6-streifiger Ausbau zw. AK Herne und AS Bottrop-Süd (Anmelder: Bezirksregierung Arnsberg, Bezirksregierung Münster auf Vorschlag der IHK'en)
g. A 43 6-streifiger Ausbau zw. AK Münster-Süd und AS Lavesum (Anmelder: Bezirksregierung Münster auf Vorschlag der IHK'en)
Begründung:
Die Projekte a) bis e) würden als Teil einer neuen Transit-Autobahn dazu führen, dass überregionaler Verkehr und Durchgangsverkehre durch dicht bebaute Wohnquartiere geführt werden. Das Ergebnis des Bürgerentscheids zum weiteren Ausbau der A 52 in Gladbeck und auch die Diskussionen in Bürgerschaft und Rat der Stadt Essen sprechen gegen ihre Weiterführung im Bundesverkehrswegeplan mit der Einstufung in die Kategorie ?Vordringlicher Bedarf?.
Das Projekt a) (Ruhralleetunnel) ist wegen der hohen Kosten von der Landesregierung als nicht realisierbar bezeichnet worden. Auch wenn es um einen Tunnel geht, wird es an den Aus- und Eingängen stärkere Lärm-, Feinstaub- und Abgasbelastungen geben.
Das Projekt b) führt durch drei dichtbesiedelte Stadtteile im Essener Osten, die mit der vorliegenden Planung durchschnitten werden. Zusätzlicher Verkehr und zusätzliche Lärm- und Schadstoffbelastungen werden auch in Gutachten prognostiziert.
Das Projekt c) macht angesichts der voraussichtlich nicht zu realisierenden Anschlussabschnitte als Einzelprojekt keinen Sinn. Ein eigener Verkehrswert besteht nicht.
Eine Beibehaltung der Projekte d) und e) wäre eine eklatante Missachtung des Votums der Gladbecker Bevölkerung. Der RVR sollte sich durch ein Festhalten an der Planung nicht über den Willen der Bürger hinweg setzen.
Die Landesregierung und Vertreter der Regierungskoalition gehen im Übrigen davon aus, dass alle oben genannten Projekte keine große Chance auf Verwirklichung mehr haben. Da der neue BVWP stärker den Anspruch erhebt, sich am Bedarf der Region und der Realisierbarkeit von Projekten zu orientieren, ist auch deshalb geboten, sie aus der Planung herauszunehmen.
Die Bundesmittel hierfür sollten zur Instandhaltung der vorhandenen Straßeninfrastruktur, zur Verbesserung des Lärmschutzes und ähnliches eingesetzt werden. Darüber hinaus sollten Mittel zur Verbesserung der Mobilität im Ruhrgebiet vor allem in den öffentlichen Nahverkehr fließen, dessen Ausbau ein wichtiger Beitrag auch zur Entlastung der Straßen wäre.
Das Projekt f) ist ohne eine erhebliche Verbreiterung der ?Schneise? A 42 mitten durch Gelsenkirchen und den Essener Stadtteil Altenessen nicht zu verwirklichen. Ob der Ausbau Sinn macht ist fraglich, den zusätzlichen Verkehr durch die Sperrung der A 40 konnte die A 42 jedenfalls ohne nennenswerte Probleme aufnehmen. Darüber hinaus macht eine Verkehrsprognose für den Abschnitt der A 42 erst dann Sinn, wenn der Ausbau der A 40 abgeschlossen ist. Auf der Grundlage des aktuellen Verkehrsaufkommens ist die die Notwendigkeit für dies Projekt nicht nachvollziehbar.
Darüber hinaus vermissen wir bei den beiden Projekten f) und g) Stellungnahmen der Städte und Kreise. Diese Vorschläge werden bisher ausschließlich durch die IHK'en gemacht.
Anmerkung des Webmasters:
Auf der Verbandsversammlung wurde der Antrag mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP abgelehnt.
