Antrag zum Verbandsausschuss am 02.12.2013 und zur Verbandsversammlung am 13.12.2013 "Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH"
Sehr geehrter Herr Schiereck,
wir bitten Sie im Verbandsausschuss und in der Verbandsversammlung über folgende Änderungen zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH unter dem Tagesordnungspunkt Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
- RVR-Modell - Gründung einer Zweckgesellschaft (Drucksache: 12/1008) abstimmen zu lassen:
Beschlussvorschlag:
Im § 11 Aufsichtsrat werden folgende Änderungen in den Absätzen 1 und 7 vorgenommen:
(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 6 Mitgliedern besteht. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates soll auf Vielfalt (Diversity) geachtet und sollen die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt werden. Der Anteil von Frauen soll in einer ersten Stufe mindestens 40% betragen.
Die Mitglieder werden vom Regionalverband Ruhr entsandt und abberufen (Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner). Der Regionalverband Ruhr teilt der Geschäftsführung mit, welches die von ihm entsandten Aufsichtsratsmitglieder sind. Entsprechendes gilt für die Abberufung der entsandten Aufsichtsratsmitglieder.
(7) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine monatliche Vergütung und einvon der Gesellschafterversammlung festzusetzendes Sitzungsgeld sowie Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz.Die Höhe der Vergütungund des Sitzungsgeldes wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt. Der/die Vorsitzende, der/die stellv. Vorsitzende und sonstige Funktionsträger/innen können eine durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festzulegende höhere Vergütung und/oder ein höheres Sitzungsgeld erhalten.
In den im letzten Jahr verabschiedeten Beteiligungsrichtlinien wollte man den Fragen der Gleichstellung und der Diversity stärkere Beachtung schenken. Der Gesellschaftsvertrag sollte dabei die Diskussionen auf Bundes- und EU-Ebene berücksichtigen und spiegeln.
Anknüpfend an die Regelungen im Gesellschaftervertrag der wmr erscheint die Zahlung von Sitzungsgeldern für Aufsichtsratsmitglieder als ausreichend.
Anmerkung des Webmasters:
Die Punkte des Antrages wurden einzeln abgestimmt. Die Änderungen im Absatz 1 wurde abgelehnt. Die Änderungen im Absatz 7 wurden mehrheitlich angenommen.
Begründung:
