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Antrag zur Verbandsversammlung am 05.07.2013 zum TOP 2.11 Restrukturierung der Freizeitgesellschaften

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, in der Verbandsversammlung am 05.Juli 2013 zum Tagesordnungspunkt 2.11 Restrukturierung der Freizeitgesellschaften (Vorlage 12/0879-2) über die folgende Neufassung des Beschlusstextes abstimmen zu lassen:

 

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung nimmt den von der Verwaltung vorgelegten Zwischenstand zu einem Konzept zur Neustrukturierung der Freizeitgesellschaften zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bis zum Herbst konkrete Vorschläge zum weiteren Vorgehen in den Wirtschaftsausschuss, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung einzubringen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie in Zusammenarbeit mit den Verbandskommunen ein ?Masterplan Bäder und Freizeitparks? erarbeitet werden kann. Ein solcher Masterplan soll auf der Grundlage einer Studie zum Freizeitverhalten abgestimmte Entwicklungsrichtungen für alle Freizeitgesellschaften des RVR und der Kommunen unter Beachtung der Vielfalt der Bäderlandschaft, deren eigenständigen Aufgaben und der dafür notwendigen finanziellen Bedarfe beinhalten.

Der Prozess soll durch einen politischen Arbeitskreis bestehend aus Vertretern/-innen aller Fraktionen begleitet werden.

Begründung:

Sicherlich können durch die Gründung einer Holding Verbesserungen in der Organisation erzielt und Synergieeffekte geschaffen werden, die sich positiv auf die Bilanz der Gesellschaften auswirken können. Damit hat man aber noch keine neue Entwicklungskonzeption für die Freizeitgesellschaften gemessen an der bestehenden Bäderlandschaft im Ruhrgebiet, dem veränderten Freizeitverhalten oder der demografischen Entwicklung.

Nur in einem Masterplan ?Bäder und Freizeitparks? kann aber eine Gesamtbetrachtung aller bestehenden und aktuell angedachten Angebote erfolgen. Denn die Angebote der Freizeitgesellschaften des RVR konkurrieren teilweise mit den Angeboten der kommunalen Bäder- und Saunalandschaft. Darüber hinaus haben die Freizeitgesellschaften des RVR allerdings weitergehende Verpflichtungen und Aufgaben z.B. die Wald- und Grünflächen der Revierparks als Naherholungsziele.

Anmerkung des Webmasters:

Der Antrag wurde in den verschiedenen Ausschüssen bis zur Verbandsversammlung am 13.12.2013 geschoben. Auf Grund der Bemühungen der Fraktion eine gemeinsame Antragstellung mit anderen Fraktionen zu erreichen, erfolgte die Übernahme des Antrages in einen neuen Antrag zur Vorlage der Verwaltung Drucksache Nr. 12/0993- Konzept zur Neustrukturierung der Freizeitgesellschaften.

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