Antrag zur Verbandsversammlung am 15.03.2013 zum TOP 2.23 Keine Fracking- Bohrungen zur "unkonventionellen" Gewinnung von Erdgas
Sehr geehrter Herr Schiereck, sehr geehrter Herr Goldmann, sehr geehrter Herr Tischler,
wir bitten Sie den geänderten Beschlussvorschlag zum bereits eingebrachten Antrag (Drucksache 12/0748) der Fraktion DIE LINKE im RVR in der Verbandsversammlung am 15. März 2013 zur Abstimmung zu stellen
Beschlussvorschlag:
1. In Auswertung des Landesgutachtens beauftragt die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr die Verwaltung, auch weiterhin keine Grundstücke und Flächen des RVR für die unkonventionelle Erdgasgewinnung durch Fracking zur Verfügung zu stellen. Eingeschlossen sind Probebohrungen.
2. Die Verbandsversammlung regt an, bei der Erarbeitung der zentralen Leitbilder und Leitlinien für den neuen Regionalplan unter dem Stichwort ?Energie? das Thema Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (?Fracking?) aufzunehmen. Es sollen rechtssichere Regelungen angestrebt werden, die den Schutz der Umweltgüter Boden und Wasser den Vorrang einräumen und sichern sowie diesem Schutz steuernde Wirkung geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, dazu im Austausch mit der Bezirksregierung Arnsberg, dem LANUV NRW und anderen die Gefährdungspotenziale des Frackings, bezogen auf Siedlungsbereiche, Wasserschutzgebiete usw. besonders in den Blick zu nehmen.
3. Die Verbandsversammlung fordert die Landesregierung, auf, eine erneute Bundesratsinitiative zu starten, um eine Aufnahme der Umweltverträglichkeitsprüfung in das bestehende Bundesberggesetz zu erreichen oder um Bergbaubetriebe auch unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu stellen. Die Verbandsversammlung unterstützt das Ansinnen der Landesregierung Fracking auf Gebieten mit unterirdischen Grundwasserströmen zu verbieten.
4. Die Vollversammlung spricht sich dafür aus, diesen Beschluss an die Räte und Kreistage der verbandsangehörigen Gebietskörperschaften zu übermitteln und dafür zu werben, dass im Verbandsgebiet keine öffentlichen Flächen für Fracking zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Die Verbandsversammlung hat am 19. Dezember 2011 beschlossen, keine Flächen des RVR zur ?unkonventionellen? Gewinnung von Erdgas bis zur Auswertung des Gutachtens ?Zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein- Westfalen und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung" zur Verfügung zu stellen.
Auch wenn im Ergebnis des Gutachtens noch weitere Untersuchungen zur Klärung von Details angestrebt werden, steht fest, dass eine Beeinträchtigung des Gutes Wasser nicht ausgeschlossen werden kann. Unternehmen der Wasserversorgung, wie der Ruhrverband, Umwelt- und Bürgerinitiativen und immer mehr Räte in den Städten und Kreisen sprechen sich gegen die Anwendung des Frackings aus. Deshalb sollte die Verbandsversammlung den Beschluss aus dem Jahr 2011 fortschreiben.
Desweiteren werden im Zuge des ?Regionalen Diskurses" Leitziele und Leitlinien für den neuen Regionalplan erarbeitet. Sie sollten das Thema Fracking enthalten und damit eventuell verbundene Risiken zur Beeinträchtigung der Schutzgüter Wasser und Boden ausschließen.
Anmerkung des Webmasters:
Die Verbandsversammlung stimmt dem Punkt eins des Antrages zu. Dieser Beschluss gilt bis zur nächsten Befassung der Verbandsversammlung auf Grundlage der dann bestehenden gesetzlichen Regelung. Die weiteren Punkte des Antrages werden vertagt.
