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Redebeitrag von Olaf Jung zum Tagesordnungspunkt 2.13 Antrag der Mingas-Power GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen für das Feld 'Haard-Gas'

Olaf Jung

Sehr geehrter Herr Vorsitzenden,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

über ein Jahr ließ die Bundesregierung ihren Entwurf für ein Fracking-Gesetz vor sich hin schmoren. Was wir jetzt erleben, ist ein abgekartetes Spiel: Die Große Koalition benutzt die Drohung Niedersachsens Fracking zu erlauben um im Windschatten der Fußballeuropameisterschaft ihr Pro-Fracking-Recht in ganz Deutschland durchzupeitschen. Das ist ein durchsichtiges Manöver auf Kosten der Menschen und der Umwelt.

 

Die Große Koalition legt nun überfallartig ihr Fracking-Erlaubnisgesetz nochmals vor – mit wenigen kosmetischen Änderungen, auf die sich die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. So ist auch gemäß den jetzt vorliegenden Änderungsanträgen der CDU/CSU und SPD Fracking im Sandgestein, in sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, nach wie vor erlaubt. Damit wird ein ganzes Bundesland - Niedersachsen - den Interessen der Gaskonzerne geopfert. Wichtige Entscheidungen werden auf die Ebene der Bundesländer verlagert.

Durch dieses Fracking-Regelungspaket der Bundesregierung wird das gefährliche Gasbohren großflächig in Deutschland ermöglicht. So zerplatzt die Behauptung von den angeblich sehr strengen Regeln bei näherem Hinsehen wie eine Seifenblase. Eine kommerzielle Förderung von Schiefergas mit der umstrittenen Fracking-Methode soll tabu bleiben. Doch Probebohrungen dazu sollen erlaubt bleiben. Da stellt sich schon die Frage, warum die Gasindustrie etwas ausprobieren darf, was der Gesetzgeber streng verbieten will. Dies ist eine gewollte Gesetzeslücke, groß wie Scheunentor, um das Verfahren mittelfristig doch noch durchzusetzen.

Wir nehmen hier die Erteilung einer Erlaubnis durch die Bezirksregierung Arnsberg zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen zu gewerblichen Zwecken für das Feld 'Haard-Gas' für die Mingas-Power GmbH zur Kenntnis.  Trotz vieler Einwendungen im März von unterschiedlichen Behörden, wie dem RVR, den Hinweisen, das das Gebiet auch Wasserschutzzonen und Trinkwassergewinnungsgebiete umfasst, wird dem Antrag stattgegeben. Hier sieht man beispielhaft, dass das Moratorium der Landesregierung, die immer wieder betont, in NRW wird es kein Fracking geben, die Genehmigungsverfahren aktuell nur verzögert, aber nicht verhindern kann. Im Bergrecht sind Versagensgründe definiert, wenn diese nicht zutreffen, dann ist die Erlaubnis zu Erteilen. Dabei hätte es im Ermessen der Bezirksregierung gelegen die Erlaubnis zu verweigern oder zu mindestens bezogen auf die eingegangenen Einsprüche das Gebiet entsprechend zu verkleinern. So lange im Bergrecht, die Gesetzeslücken nicht geschlossen werden, die den Schutz von Wasser, Boden und Menschen vor den Gefahren, die von dieser Fracktechnologie ausgehen, schützen, wird auch das Moratorium des Landes nur bedingt greifen.

Dabei können bereits schon konventionelle Probebohrungen die Trinkwassergewinnung am Halterner Stausee dauerhaft gefährden. Auch ohne Fracking werden Grundwasserhorizonte durchbohrt und schadstoffhaltiges Lagerstättenwasser kann in Grundwasserhorizonte eindringen, die der Trinkwassergewinnung dienen.

Das Bergrecht mit den Umweltstandards der 70er Jahre ist nicht mehr Zeitgemäß. DIE LINKE hat hier schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ohne umfassende  Revision des Bergrechts große Risiken bestehen bleiben.

Die Fraktion bedankt sich in diesem Zusammenhang noch einmal bei der Verwaltung, die in ihren Stellungnahmen auf eben diese Gefährdungen hingewiesen hat.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

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