Verbandsversammlung Redebeitrag von Tomas Grohé zum TOP 1.9 Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde sowie des RVR als Träger öffentlicher Belange zu unserem Antrag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
zu den von uns eingebrachten Ergänzungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und dem eingebrachten Antrag der Großen Koalition will ich kurz Stellung nehmen.
Zuvor will ich aber anmerken, dass die Vorlage, die heute durch die CDU nachgereicht wurde uns alle veranlasst, zur Kenntnis zu nehmen, dass die CDU-Fraktion jetzt drei Fraktionsvorsitzende und damit eine Frauenquote von zwei Dritteln hat. Das ist schon sehr beachtlich, auch wenn dazu die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion und der Grünen- Fraktion in die CDU-Fraktion wechseln mussten. Ich gratuliere der Großen Koalition diese Klarheit geschafft zu haben.
Zu der hier durch die Große Koalition geführten Diskussion zur Bewertung der Flughäfen vertreten wir die Auffassung, dass die Flughäfen differenziert zu betrachten sind. Wenn man den Flughafen Dortmund mit dem Flughafen Münster/Osnabrück vergleicht, sieht man auf den ersten Blick die unterschiedlichen Entwicklungspotentiale. Während Dortmund flächenmäßig am Limit ist, kaum mehr Ausbaupotentiale für die Flugabwicklung besitzt, hat der Flughafen in Münster weit mehr Erweiterungsflächenpotentiale und ein ganz anderes Einzugsgebiet. Die Forderung nach einer differenzierten Beurteilung aller Flughäfen in NRW, ist eine Intention, die wir unterstützen werden. Vor allem dann, wenn es darum geht, im nächsten Schritt das bestehende Flughafenkonzept des Landes fortzuschreiben. Wogegen wir uns stellen, ist eine mögliche höhere Bewertung des Dortmunder Flughafens als landesbedeutsamen Flughafen im LEP.
Nun zu unserem Antrag zu Punkt 1:
Wir sind der Auffassung dass der Grundsatz 10.1-1 Nachhaltige Energieversorgung ergänzt werden muss. Im letzten Absatz wird eine räumliche Konkretisierung gefordert. Diese kann man am besten und sehr konsequent vornehmen durch die von uns eingebrachte Formulierung zur Schaffung von dezentralen Energieversorgungsbereichen und deren intelligente Vernetzung und Steuerung. In der Fachwelt ist dies schon seit längerem unter dem Begriff „smart grids“ bekannt.
Aus dieser räumlichen Konkretisierung ergibt sich dann unsere nächste Forderung, auf die zeichnerische Festlegung von neuen Großkraftwerksstandorten komplett zu verzichten und die entsprechenden Passagen im LEP ersatzlos zu streichen.
Zum Punkt 2, der Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange, beantragen wir eine Streichung des Standortes Datteln/Waltrop aus der Liste für landesbedeutsamen flächenintensiven Großvorhaben.
Darüber hinaus vertreten wir die Auffassung, dass die Mindesteinstiegsgröße von 10 ha für eine Flächen-Erstinanspruchnahme durch eine Investorengruppe zur Entwicklung der landesbedeutsamen Standorte sich kaum unterscheiden würde von der Art der Entwicklung der kommunalen Flächen.
Wenn man tatsächlich von landesbedeutsamen Vorhaben sprechen will, müsste die Einstiegsgröße angehoben werden. Wir schlagen deshalb 30 ha als Größenordnung vor.
Der dritte Punkt betrifft das Thema Fracking. Die Diskussion kennen Sie. Wir sind der Meinung, dass der entsprechende Passus ergänzt werden sollte um den Ausschluss des Verfahrens bereits bei Erprobungs- und Erkundungsbohrungen. Hintergrund ist unter anderem die ganz aktuelle Diskussion um die Einlagerung von Bohrschlämmen in NRW. Bereits das stellt deutschlandweit ein riesiges Problem dar und das wird bei den Chemikalien, die bei Fracking eingesetzt werden, noch vergrößert.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

