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Rede von Wolfgang Freye zum Liegenschaftskonzept des RVR

Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR), Wolfgang Freye

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir räumen in dieser Verbandsversammlung einiges ab. Das kann man nicht anders sagen, denn auch das Liegenschaftskonzept des Verbandes, darauf wurde vorhin schon hingewiesen, ist kein neues Konzept.

Es liegt schon sehr lange vor. Der Auftrag dazu stammt schon aus der Haushaltsberatung von 2018. Vorgelegt wurde das Konzept dann das erste Mal im Frühjahr bzw. Frühsommer 2020. Nachdem man es zu diesem Zeitpunkt in den Fraktionen teilweise schon beraten hatte, ist es auf Eis gelegt worden.

Wir haben uns als Fraktion damals mit Herrn Kuczera über einzelne Inhalte und Änderungsansätze ausgetauscht, noch in seiner Funktion als Referatsleiter, der den Entwurf des Liegenschaftskonzeptes erstellt hat. Erst danach ist er zum Dezernenten gewählt worden. Schon damals haben wir uns gut von der Verwaltung informiert und mitgenommen gefühlt.

Man kann der Verwaltung jetzt auch keinen Vorwurf machen, dass sie die Verabschiedung des Liegenschaftskonzeptes auf die lange Bank geschoben hätte. Es ist die Politik, die jetzt schon sehr lange über dieses Thema diskutiert und sich damit ausgiebig befasst.

Wie gesagt, wir sind froh, dass das Konzept jetzt zur Verabschiedung kommt. Es gibt nicht nur den wirtschaftlichen Rahmen für die Liegenschaftstätigkeit des RVR vor, der jetzt zeitgemäß angepasst worden ist. Es umfasst außerdem ein neues Nutzungskonzept für die Liegenschaften, die der RVR hat und das sind in der Region durchaus nicht wenige.

Die Änderungsanträge der großen Koalition (SPD und CDU) und der Grünen, die vorliegen und das sind die ernst zu nehmenden Vorschläge aus unserer Sicht, würden wir gern in einzelnen Punkten abstimmen. Wir finden, dass dort einige Punkte sehr vernünftig sind. Andere Punkte können von uns aber einfach nicht mitgetragen werden.

Zu den Punkten, die wir bspw. nicht mittragen können, gehören jene, bei denen man Einschränkungen an den Möglichkeiten des RVR entgegen den gemachten Vorschlägen der Verwaltung vornehmen will. Das gilt zum Beispiel für die Deponien, was eben schon als ein Thema angesprochen wurden ist.  

Bei den Deponien ist es ja so, dass der Vorschlag der Verwaltung Flächen für die Betreibung von Deponien ankaufen zu können, als Handlungsaufgabe ausdrücklich herausgenommen werden soll. Diese Streichung halten wir für falsch. Sicherlich ist es richtig zu sagen, dass das vor allem Aufgabe der Abfallwirtschaftsgesellschaft Ruhr mbH des RVR sein muss. Aber wir sehen keine Notwendigkeit dafür, dass wir uns als RVR praktisch an dieser Stelle perspektivisch selbst beschränken. In den Grundsätzen zur Liegenschaftsverwaltung soll nun sogar ausdrücklich drinstehen, dass der Erwerb zu diesem Zweck grundsätzlich ausgeschlossen wird. Das war, wie gesagt von der Verwaltung vorher anders gedacht und dieser Ansatz fand damals schon auch unsere Zustimmung.

Wir haben auch kein richtiges Verständnis dafür, wieso ausgerechnet bei den Möglichkeiten zum Ankauf von Liegenschaften für die Freiraumsicherung ein Satz eingefügt werden soll, dass der Kauf nur dann erfolgt, wenn er wirtschaftlich vertretbar ist. Natürlich ist es richtig, dass man Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet. Das steht übrigens schon in der Gemeindeordnung und an anderer Stelle auch in dem Liegenschaftskonzept. Aber wenn man das gerade an der Stelle betont, bekommt man den Eindruck, als wenn Freiflächen, wohlgemerkt mit dem Ziel des Freiraumschutzes, nur dann aufgekauft werden sollen, wenn das wirtschaftlich vertretbar ist. Das ist aber in vielen Fällen gar keine wirtschaftliche Frage, sondern eine Frage, die von ganz anderen Gesichtspunkten geleitet wird, wie dem Wert der Fläche für die Freiraumentwicklung an sich. Das halten wir für eine Einschränkung, die uns in diesem Bereich so nicht weiterbringt und die gemessen an den Aufgaben des Verbandes eher sogar kontraproduktiv ist.

Das Gleiche gilt für die Streichung, die die große Koalition beim Ankauf von Flächen vornehmen will. Der RVR darf dann zwar zukünftig Flächen aufkaufen, die man zur Erschließung von Gewerbegebieten nutzt. Der Erwerb von Flächen zur Ersterschließung von Wohngebieten soll aber gestrichen werden. Warum will man sich da beschränken, obwohl es die Verwaltung auch anders vorgeschlagen hat? Wir haben es doch beim Tagesordnungspunkt zum Handlungsprogramm der räumlichen Entwicklung gerade anders diskutiert und festgestellt, dass die Entwicklung von Wohnbauflächen in dem Handlungsprogramm durchaus ein wichtiger politischer Punkt bei den Zielen für die Region ist. Deshalb sollte der Verband auch hier handeln können. Dass die Koalition das nicht will, können wir nicht nachvollziehen und das werden wir so nicht mittragen.

Andere Punkte halten wir für sinnvoll. Dazu gehört bspw. die Einfügung eines Abschnittes, dass die Verwaltung beim Verkauf von Grundstücken als erstes prüfen soll, ob nicht Erbpachtlösungen möglich sind oder über eine Verpachtung der Zweck besser erreicht werden kann. Sich diesen Fragen zu stellen, damit man sich nicht von den Grundstücken trennen muss, ist wichtig. Schließlich hat die Zahl der Flächen in kommunalem Eigentum in der Region insgesamt in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen. So einen Passus neu aufzunehmen, ist deshalb vernünftig.

Wofür ich nochmal ausdrücklich werben möchte, ist die Unterstützung unseres Antrages. Ich habe soeben die Kritik daran gehört, kann sie aber allerdings nicht richtig nachvollziehen.

Es ist doch durchaus Praxis, dass in Wettbewerbsverfahren auch qualitative Maßstäbe angewendet werden. Das macht bei Einzelfallentscheidungen jede Stadt im Ruhrgebiet immer wieder. Wir haben gerade in der Stadt Essen den Fall für einen Flächenverkauf gehabt, wo 70 Prozent der Bewertungskriterien definitiv qualitative Merkmale waren und der Preis nur zu 30 Prozent in die Gesamtbewertung einfließen sollte. Das ist durchaus auch sinnvoll. Auch als RVR sollte man Vorgaben für die Nutzung von Flächen machen können. Deshalb wollen wir diesen Punkt auch ausdrücklich in das Liegenschaftskonzept aufgenommen wissen. Die entsprechenden Passagen zum Verkauf klingen tatsächlich so, als wenn es nur um das wirtschaftlichste Angebot gehen würde und nicht auch um andere Kriterien.

Das wäre die erste der beiden wichtigen Änderungen, die wir an dem Liegenschaftskonzept beantragen und ich will dafür werben, diese aus den genannten Gründen zu unterstützen.

Beim Punkt drei unseres Antrages geht es darum, dass ein Satz aufgenommen werden soll, dass in den Pachtverträgen zukünftig festlegt wird, dass nur Pflanzenschutzmittel auf den verpachtetet Flächen angewendet werden, die für den ökologischen Landbau zugelassen worden sind. Das ist eine Formulierung, die uns die Landwirtschaftskammer sehr nahegelegt hat und die bisher keine Berücksichtigung gefunden hat.

Da Sie an anderer Stelle auch auf die Vorschläge der Landwirtschaftskammer eingegangen sind und diese auch in ihre Anträge aufgenommen haben, wäre es doch eigentlich sinnvoll, dies an der Stelle auch zu machen. Die Grünen haben ja auch Anträge in dieser Richtung in ihrem Antrag drin, die aber aus unserer Sicht ein bisschen zu weit gehen. Bei der von den Grünen gewählten Formulierung wäre aus unserer Sicht nur noch eine Verpachtung unter Biolandwirtschaftsbedingungen möglich, das schränkt zu sehr ein. Der Formulierungsvorschlag der Landwirtschaftskammer, den wir hier eingebracht haben, würde diesen Ansatz mit aufgreifen. Er würde die Anwendung von Glyphosat sowieso und auch von anderen letztendlich für die Umwelt schädlichen Pflanzenschutzmitteln ausschließen, ohne gleich nur Biolandwirtschaft vorzuschreiben.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

deshalb bitten wir, wie gesagt nochmal darum unsere Anträge zu unterstützen.

Insgesamt ist es gut, dass das Liegenschaftskonzept heute hier verabschiedet wird. Wenn wir dann endlich einen Rahmen mit einen paar kleinen Änderungen haben, könnte es noch besser werden!

Vielen Dank!

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