Rede Katalin Gennburg

Zuerst möchte ich darüber berichten, was wir gemacht haben, bevor wir dazu gekommen sind, einen Mietendeckel für Berlin zu erlassen.

Die Finanzialisierung des Wohnungswesens hat große Ausmaße angenommen. Das Problem, das wir haben, betrifft die ganze Republik. Die Finanzialisierung des Wohnungswesens, läuft seit nunmehr fast 30 Jahren und es handelt sich um ein  umfangreiches, weltweites Problem. Inzwischen sind Mieterinitiativen überall aktiv. Regelmäßig werde ich auch in andere Ländern eingeladen und wir sprechen dann darüber, was getan werden kann. Insbesondere seit der Finanzkrise ist die Verwertung von Wohnraum noch mal drastisch angestiegen, weil seitdem Anleger ins Betongold geflüchtet sind. Somit hat sich das globale Verhältnis dahingehend verändert, dass institutionelle Anleger auch aus Deutschland und aus Ländern des europäischen Nordens in den sogenannten Krisenländern in der Zeit der Eurokrise massiv Immobilien aufgekauft haben. Wir erleben in den letzten Jahren immer mehr  Zwangsräumungen durch sogenannte Geierfonds in Spanien, Griechenland und Italien. Unsere Genossinnen und Genossen im Europäischen Süden fordern uns auf, dringend etwas zu tun, denn die Situation bringt die Menschen in diesen Ländern an den Rand der Existenz.

Bandbreite an Problemlagen

Wir haben es im Bereich der Wohnraumversorgungspolitik mit einer ganzen Bandbreite an Problemlagen zu tun. Das Thema Bodenpolitik wurde schon angesprochen und ist ein wesentlicher Grundbaustein in der politischen Regulierung. Wir haben es auch mit dem Thema der Neubaupolitik zu tun, wo es vor allem darum gehen muss gemeinwohlorientiert neu bauen. Hinzu kommt das Thema der Mietenregulierung. In Berlin haben wir die letzten 10 Jahre massive Proteste erlebt. Allein vor einem Jahr waren in Berlin 60.000 Menschen auf der Straße und das brachte schließlich auch den immer größer werdenden Druck, der zum Mietendeckel führte. Der Mietendeckel wurde über jahrelange und immer größer werdende Mietenproteste auf der Straße erzwungen und über eine LINKE Regierungsbeteiligung in der Rot-Rot-Grünen Koalition durchgesetzt.

Probleme in Corona-Zeiten

Durch Corona treten ganz neue Fragen auf, z.B. das Thema der Mietstundung. Bezüglich der gerade entstehenden Mietschulden für die Menschen sagen wir als LINKE ganz klar: Diese Krise darf grundsätzlich nicht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehen – und deshalb brauchen wir einen Mietenschnitt. Wir fordern, dass die Vermieter an den Kosten der Krise beteiligt werden. Auch in Baden-Württemberg hat die LINKE ganz klar gesagt: Wir machen den Mietendeckel zum Landtagswahlthema und ich finde das auch richtig, denn jetzt, wo der Mietendeckel einmal funktioniert hat und in der Welt ist, sollte der von LINKEN auch überall gefordert werden. Ich will aber auch sagen: Der Mietendeckel – so erfolgreich er uns auch als Berliner Landesregierung macht – zeigt uns LINKEN, dass widerständiges Regieren möglich ist. Der Mietendeckel ist Notwehr, weil die Regierung auf Bundesebene in den letzten Jahren und Jahrzehnten massiven Sozialabbau betrieben und uns jahrelang mit der Situation allein gelassen hat. Deshalb ist auch das Thema der Wohnungsgemeinnützigkeit für uns so wichtig.

Schnittmengen mit GRÜNEN und SPD

Auch wenn wir jetzt über das Thema Rot-Rot-Grün oder neuen linke Mehrheiten auf Bundesebene reden: Wir haben im Bereich der Wohnungspolitik tatsächlich gute Schnittmengen mit den linken Grünen – in der grünen Partei gibt es ja auch ein paar Linke – es gibt ja nicht nur Kretschmann und Palmer. Es gibt auch mit den linken Sozialdemokraten gute Schnittmengen. Das alles sollten wir uns ganz genau anschauen.

Zur Situation in Berlin

Seit 2011 sind in Berlin die Angebotsmieten um 60% gestiegen. Die Entwicklung der Einkommen hat da bei weitem nicht mitgehalten. In Berlin galt lange Jahre: Wer seine Wohnung verliert, der hat einfach Pech gehabt. Aus diesem Grund sind auch massive Protestbündnisse zustande gekommen. Es hat in Berlin sogar einen Volksentscheid für die Mietenregulierung bei den öffentlichen Wohnungsunternehmen gegeben – den sogenannten Mietenvolksentscheid. Dieser wurde damals noch von Schwarz-Rot, der letzten Landesregierung, eiskalt abgebügelt. Im Wahlkampf 2016 haben wir als LINKE ganz klar gesagt: Wir nehmen den Mietenvolksentscheid ernst und wir werden seine Forderungen umsetzen. Wir werden eine Anstalt öffentlichen Rechts als Dachorganisation über die vorhandenen sechs Wohnungsbaugesellschaften ziehen und als Landesregierung eine Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften abschließen. Das soll dazu dienen, die Mieten der öffentlichen Wohnungen zu regulieren, denn auch diese sind in den Jahren davor massiv davon galoppiert. Das hat auch etwas damit zu tun, dass die Geschäftsführer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften fast alle nicht links sind. Die machen die gleiche Politik wie die „Deutsche Wohnen“ und andere. Darauf werde ich später noch mal zurückkommen. Man muss also darauf achten, dass man die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sozial durchreguliert.

Aktivitäten vor Einführung des Mietendeckels

Was haben wir in den letzten Jahren also getan, bevor wir zum Mietendeckel gekommen sind? Wir haben erst mal durchgesetzt, dass im sozialen Wohnungsbau die jährlichen Mieterhöhungen ausgesetzt werden. Der frei finanzierte soziale Wohnungsbau ist zutiefst unsozial – hier subventioniert der Staat sich jährlich regelrecht bankrott. Die Privaten, die da Geld angelegt haben, verdienen unverschämt viel mit Mieten die teilweise sogar die 16 Euro übersteigen und wir müssen jährlich dagegen subventionieren. Deshalb haben wir erst mal beschlossen, dass die jährlichen Mieterhöhungen ausgesetzt werden. Die „Deutsche Wohnen“ und andere Großkonzerne haben uns hier überhaupt nicht angehört und alle Regeln  der politischen Repräsentation und Diplomatie missachtet. Im Winter sind z.B. oft die Heizkörper in den Mietwohnungen ausgefallen und die Mieterinnen und Mieter saßen in kalten Wohnungen. Die „Deutsche Wohnen“ hat sich dann nicht mal bequemt, zu uns in den Ausschuss zu kommen, trotz Einladung. Die Probleme in den Wohnungen wurden aber nicht besser, so dass wir schließlich einen kostenlosen Rechtsschutz für Transferleistungsbeziehende eingeführt haben nach dem Motto „Mieter*innen aller Bezirke versichert Euch!“. Das sind die sogenannten offenen Mieterberatungsstellen in allen Bezirken, die Menschen Rechtsbeistand geben sollen unabhängig vom Geldbeutel. In Hamburg gibt es die ebenso und ich empfehle das wirklich jedem Bundesland, denn der Rechtsschutz für die Mieterinnen und Mieter ist eine sehr wichtige Sache. Er darf nicht davon abhängen, ob man das Geld für die Mitgliedschaft in einem Mieterverein bezahlen kann. Stattdessen sollten wir als Öffentliche Hand allen Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsschutz grundsätzlich zur Verfügung stellen.

Außerdem haben wir vereinbart, dass wir massiv in den Neubau investieren. Wir wollen bis 2021 von jetzt 317.000 auf 360.000 öffentliche Wohnungen kommen. Vor unserer Regierungsbeteiligung hat Berlin in den letzten Jahren – vor allem in den Krisenjahren um die 2000er herum – sehr viele Wohnungen privatisiert. Auch die PDS war seinerzeit leider daran beteiligt, weil man von der Bundesregierung dazu gedrängt wurde, öffentliches Eigentum zu verschleudern, um aus den Schulden herauszukommen. Das war ein großer Fehler, an dem wir noch heute zu leiden haben.

Wir sind jetzt dabei, massiv Wohnungen zurückzukaufen, wenn es sich anbietet. Zum einen über das kommunale Vorkaufsrecht, aber auch in großen Deals, die wir jetzt in den vergangenen Jahren gemacht haben. Darüber hinaus betreiben wir auch in großem Maße den Neubau.

Zweckentfremdung von Wohnraum soll verboten werden

Wir unterstützen die Genossenschaften auch mit einer Genossenschaftsförderung und mit Grundstücken. Wir wollen vor allem die Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden. Das Thema Zweckentfremdungsverbot ist in einigen Bundesländern auf der Tagesordnung. Hier geht es darum, dass wir drei Dinge verbieten:

Zum einen die Vermietung von Wohnraum zu Ferienwohnungszwecken – das ist in Berlin besonders beliebt, weil hier Menschen gerne Urlaub machen. Deswegen ist daraus inzwischen ein veritables Geschäftsmodell geworden, welches den Berliner*innen aber verfügbaren Mietwohnraum entzieht und gleichzeitig die Mieten steigen lässt. Wir haben mit dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz untersagt, Mietwohnungen in Ferienwohnungen umzuwandeln.

Zum anderen haben wir auch den Leerstand von Wohnraum untersagt. Das Zweckentfremdungsverbot verbietet den Leerstand von Wohnraum. Wenn ein Eigentümer sein Haus leer stehen lässt, bekommt er eine Ordnungsstrafe und wird aufgefordert, diesen Zustand zu beenden. Tut er das nicht, wird ein Treuhänder von uns eingesetzt, der das Haus übernimmt. Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft wird dann mit der Instandsetzung beauftragt und die Kosten für die Sanierung werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Bisher wird dieses noch sehr zögerlich umgesetzt, denn in Berlin sind die Bezirke zuständig und einige der 12 Bezirke mit CDU-Baustadträten sind nicht so sehr daran interessiert, die Dinge so umzusetzen, wie wir das wünschen. Da kämpfen wir auch auf der Kompetenzebene, sind aber fest entschlossen, das voranzutreiben.

Und der Abriss von bewohnbarem Wohnraum ist ebenfalls untersagt und darf muss genehmigt werden.

Wir haben auch eine Online-Wohnungstauschbörse eingerichtet. Wir wollen, dass es möglich ist, in Bestandsverträge einzutreten, d.h., in die Verträge der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Dort ist es jetzt also möglich, dass untereinander getauscht wird. Das Problem, das wir im privaten und auch im öffentlichen Mietwohnungsmarkt haben, ist, dass bei Wiedervermietung einfach höhere Mieten verlangt werden. Das heißt, mit jeder Neuvermietung steigen die Mieten, die individuellen Mieten, aber mit jeder Neuvermietung steigt ja auch der Mietspiegel. Darauf komme ich auch gleich zu sprechen. Wir haben einen Wohnungstauschpool der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften geschaffen, damit beispielsweise die ältere Dame, die schon seit 10 Jahren in einer viel zu großen Wohnung wohnt, aber nicht mehr umziehen will, weil jede andere Wohnung unverschämt und ungleich teurer wäre, mit einer vierköpfigen Familie tauschen kann und beide ihre guten Mietkonditionen behalten. Auch das ist ein nicht unwesentlicher Beitrag, um – wie Andrej Holm es nennt - den Mobilitätsstreik auf dem Wohnungsmarkt zu beenden. Die Mieterinnen und Mieter in Berlin ziehen im Vergleich zu früheren Jahren fast nicht mehr um. Das liegt daran, dass man eben gar nicht mehr damit rechnet, überhaupt noch eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Erbbaurecht

Der nächste wichtige Punkt ist, dass wir landeseigene Grundstücke, die für den Wohnungsbau geeignet sind, nur noch in Erbbaurecht vergeben. Ein Gerichtsurteil besagt, das die dauerhaften Bindungen zu Sozialwohnungen über das Erbbaurecht machbar sind. Ich kann nun freudig verkünden, dass wir mit dem letzten Haushalt, den wir Ende des Jahres 2019 beschlossen haben, als linke Partei in der rot-rot-grünen Landesregierung unser eigenes schönes Wohnungsbauprojekt haben: Thema: Bindung für immer – wir wollen exemplarisch ausprobieren, über die Erbbaurechtskonditionen diese Bindung für immer zu realisieren. Dafür haben wir Geld im Haushalt eingestellt, damit wir zeigen können, dass es möglich ist, Sozialwohnungen für immer zu schaffen.

Nach den anderen wichtigen Instrumenten, die wir eingeführt haben, komme ich jetzt zu dem Mietendeckel, der alle am meisten interessiert.

Was bedeutet der Mietendeckel?

Der in Berlin von uns eingeführte Mietendeckel gilt seit Februar 2020, rückwirkend auf den Juni 2019. Der Mietendeckel nutzt das Preisrecht auf Landesebene und die seit der Föderalismusreform den Ländern übertragene Kompetenz für das Wohnungswesen und führt diese zusammen zu einer neuen öffentlich-rechtlichen Mietpreisregulierung auf Landesebene.

Wir schaffen also ein öffentliches Mietpreisrecht und steigen damit aus dem Mietenvergleichssystem aus. Wir regulieren damit auf Landesebene die Mietpreise in einer sogenannten Mietentabelle. Das ist der Deckel, was bedeutet, dass bei Neu- und Wiedervermietungen die Wohnungen zu einem vorgegebenen Preis in einer festgelegten Tabelle vermietet werden. Diese Tabelle reicht von 3,92 € für ganz alte Wohnungen von 1918 ohne Sammelheizung und ohne Bad – auch diese Wohnungen gibt es ja noch – bis zu den Wohnungen, die relativ neu sind, die im Alter 2003 – 2013 natürlich mit vollmoderner Ausstattung gebaut wurden, für 9,80 €. Da gibt es sehr viele Kategorien, die zeitlich und nach Ausstattung abgestuft sind.

Was muss man zum Mietendeckel noch wissen?

Der Mietendeckel gilt für 1,5 Millionen Haushalte in der Hauptstadt. 85% der Berlinerinnen und Berliner leben in Mietwohnungen und wir rechnen damit, dass wir hier auch volkswirtschaftlich einen enormen Erfolg erzielen. Ungefähr 3 Milliarden Euro könnten über den Mietendeckel frei werden für andere Ausgaben der Berlinerinnen und Berliner, die dann nicht mehr ihre horrenden Mieten bezahlen müssen. Zum Mietendeckel ist zu sagen, dass er für 5 Jahre gelten soll, d.h., es ist erst mal eine offizielle Verschnaufpause. Sie wissen ja, es wird jetzt momentan von CDU, FDP und AfD gegen den Mietendeckel vor Bundes- und Landesverfassungsgerichten geklagt und wir müssen sehen, wie diese Auseinandersetzung ausgeht.

Zum Mietendeckel gehört auch noch der Mietenstopp, d.h., wir haben die Mieten auf dem Stand Juni 2019 eingefroren. Und die dritte Säule, der dritte Bestandteil des Mietendeckels ist die Absenkung von überhöhten Mieten, die ab Herbst 2020 möglich gemacht werden soll. Dafür war ein zeitlicher Vorlauf notwendig, denn wir haben ja nicht nur die kommunale Krise über den Ausverkauf von öffentlichen Wohnraum in den letzten 30 Jahren herbeigeführt, sondern auch über den Abbau von Beamtenstellen im Öffentlichen Dienst. In Berlin gibt es in manchen Bezirken gar keine richtigen Wohnungsämter mehr. Die müssen jetzt erst mal wieder aufgebaut werden. Da die Behörden überhaupt erst diese Anträge bewerkstelligen und die Verwaltung des Mietendeckels organisieren müssen, wird die Absenkung der überhöhten Mieten tatsächlich erst im Herbst 2020 möglich sein. Für Vermieter, die selbst in Geldnot gekommen sind, wird es sogenannte Härtefallmöglichkeiten geben. Wir werden niemanden in den Ruin treiben, das gebietet auch die im Grundgesetz vorgesehene Eigentumsgarantie.

Wichtig zu wissen ist auch noch, dass der Mietendeckel nicht für den Neubau gilt. Deswegen bremst er den Neubau auch nicht – das ist einfach unwahr, wenn so etwas erzählt wird. Der Mietendeckel gilt nur für den Neubau vor 2014 und auch Sozialwohnungen sind von der Mietpreisbindung ausgenommen. Allerdings sind auch möblierte Wohnungen im Mietendeckel enthalten. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir sowohl die möblierten Wohnungen als auch die energetischen Modernisierungen als Mietkostentreiber in die Regulierung mit hineinnehmen können und damit tatsächlich auch verhindern, dass der Mietendeckel an diesen Stellen umgangen wird. Momentan warten wir noch auf valide Zahlen. Die ersten Voraussagen zeigen, dass der Mietendeckel jetzt schon dazu führt, dass im Schnitt die Mieten sinken. Das liegt daran, dass bei Wiedervermietung der Mietendeckel gilt, auch wenn viele Vermieterverbände erfolgreich lobbyiert haben und einige Vermieter eine sogenannte Schattenmiete aufrufen. Das werden wir jetzt vor den Gerichten klären, sind aber überzeugt, dass unser Mietendeckel sowie alle anderen Gesetze, die wir auch als Land erlassen, rechtsgültig sind.

Zusammenfassung

Der Mietendeckel aus Berlin: Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)

- gilt für 5 Jahre

- gilt für 1,5 Mio. Berliner Haushalte (bei 3,8 Mio. EW, davon 85% Mieter*innenhaushalte)

- 3 Elemente: Mietenstopp + Mietendeckel + Mietabsenkung (ab Herbst 2020)

- Mietentabelle löst Mietspiegel (Vergleichssystem) ab

- Die Verletzung von Auskunftspflichten sowie die Entgegennahme höherer Mieten als gesetzlich erlaubt (Mietentabelle), können als Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 500.000 €) geahndet werden.

Der Mietendeckel ist ein Landesgesetz und vereinigt das öffentliche Preisrecht und die Kompetenz für das Wohnungswesen auf Landesebene (Föderalismusreform) und schafft ein neues „öffentliches Mietpreisrecht für Berlin".

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