LINKE begrüßt Regionalplan – bis auf den Kiesabbau … Fraktion bereitet einen eigenen „Begleitantrag“ zur Verbandsversammlung am 10. November vor

Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR), Wolfgang Freye

Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) hat sich bei der heutigen Abstimmung in der Sondersitzung des Planungsausschusses über den Entwurf des Regionalplans Ruhr enthalten.

Bis zur Verbandsversammlung am 10.11.2023, die über den Regionalplan entschließen soll, will sie einen eigenen Begleitantrag zur Verabschiedung des Regionalplans vorlegen, der sich auch zu der nach wie vor umstrittenen Frage der Festlegung der Kiesabbauflächen im Kreis Wesel äußert.

Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE dazu: „Wir begrüßen es sehr, dass nach 12 Jahren intensiver Arbeit das Ruhrgebiet nun endlich einen Regionalplan aus einem Guss erhält. Das überwiegend beteiligungsorientiert entwickelte Planungsinstrument orientiert sich an den Zielen einer nachhaltigen Planung, legt 68 % der Flächen des Ruhrgebietes als Grün- und landwirtschaftlich genutzte Flächen fest und schreibt zusammen mit dem bereits verabschiedeten Teilplan Kooperationsstandorte Nachnutzungen für die brachliegenden Montanflächen in der Region fest. Die zukünftige Entwicklung von Wohn-, Arbeits- und Freiflächen kann nach Verabschiedung des Regionalplans wieder auf einer einheitlichen Planungsgrundlage erfolgen, wie es zuletzt der Siedlungsplan von 1966 war.“

Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE im RVR, weil es aus ihrer Sicht nicht gelungen ist, den einzigen noch weiter schwelenden Konflikt um den Kiesabbau im Regionalplan zu lösen. Im Begleitantrag will sie darüber hinaus beantragen, dass bei der schon bald anstehenden ersten Überarbeitung des Regionalplans auf Grund der Verankerung neuer Regelungen zu den erneuerbaren Energien im Landesentwicklungsplan die hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen durch ein eigenes Planungssymbol geschützt werden.

Wolfgang Freye weiter: „Wir gehen weiter davon aus, dass der Landkreis und die vom Kiesabbau betroffenen Kommunen gegen den Regionalplan klagen werden. Das trübt die Freude über den einheitlichen Regionalplan für das Ruhrgebiet erheblich, auch wenn die Ursache für den Streit vor allem in den ausufernden Festlegungen zu den Versorgungszeiträumen im Landesentwicklungsplan liegt. Das Land muss hier dringend handeln! Allerdings hätte aus unserer Sicht auch der RVR sein Ermessen etwas weiter fassen können, um den Raubbau an der Natur im Kreis Wesel stärker einzugrenzen. Um dem Rechnung zu tragen, wollen wir versuchen, mit einem Begleitantrag zur Verbandsversammlung die Probleme wenigstens teilweise ‚einzufangen‘.“

 

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