Anträge
Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung RVR Ruhr Grün - Änderungen in der Neufassung der Betriebssatzung
Die Verbandsversammlung beschließt die in der Anlage aufgeführten Änderungen in der Neufassung der Betriebssatzung.
1. zu § 1 Gegenstand des Eigenbetriebes
Der Absatz 2d wird wie folgt ergänzt:
„d) Technische Betriebsleitung und Beförsterung für weitere Waldeigentümer, soweit vertraglich vereinbart und Kooperation mit Wald besitzenden Mitgliedskommunen.“
2. zu § 4 Betriebsleitung
Im Absatz 1 wird ergänzt:
„Die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung regelt die Regionaldirektorin/der Regionaldirektor.“
3. zu § 5 Betriebsausschuss
Es wird der folgende Absatz ergänzt:
„(5) Die Betriebsleitung ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, den Betriebsausschuss umfassend über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere auch über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung zu unterrichten.
Grundstücksgeschäfte unter 50.000 Euro können von der Regionaldirektorin/demnRegionaldirektor als Geschäft der laufenden Verwaltung getätigt werden.
Der Betriebsausschuss und der Verbandsauschuss werden darüber unterrichtet.“
4. zu § 6 Verbandsversammlung
Die Aussagen werden wie folgt geändert:
„…über Grundstücksverkäufe mit einem vereinbarten Wert von mehr als 50.000 Euro und über die Bestellung und Abberufung der Betriebsleitung. Zuvor erfolgt die Beteiligung des Betriebsausschusses und des Verbandsausschusses.“
5. zu § 7 Regionaldirektorin/Regionaldirektor
Der Satz 2 im Absatz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Regionaldirektorin/der Regionaldirektor bereitet die Vorlagen in Abstimmung mit der Betriebsleitung für den Betriebsausschuss und die Verbandsversammlung vor und…“
6. zu § 9 Personalangelegenheiten
Im Absatz 3 wird die folgende Ergänzung vorgenommen:
„(3) Im Rahmen der Geschäftsordnung (Anlage 1) wird die Zusammenarbeit zwischen dem Referat 7 des RVR und RVR Ruhr Grün geregelt.“
7. zu § 10 Vertretung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „RVR Ruhr Grün“
Der Absatz 3 wird wie folgt ergänzt:
„(3) Der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnisse werden von der Betriebsleitung festgelegt und in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster öffentlich bekannt gemacht.“
8. zu § 13 Wirtschaftsplan
Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:
„(2) Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben des Vermögensplanes, die den Ansatz im Vermögensplan um mehr als 100.000 Euro überschreiten sowie Verträge außerhalb des genehmigten Wirtschaftsplanes, die im Einzelfall den Nettobetrag von 100.000 Euro übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Betriebsausschusses.“
Anmerkung:
Der Antrag wurde auf der Verbandsversammlung nicht behandelt und in die nächste Sitzung des Betriebsausschusses Ruhr Grün geschoben, da die CDU-Fraktion dazu Beratungsbedarf angemeldet hat. Die Beschlussfassung darüber erfolgt nun erst auf der Verbandsversammlung am 6. Juli 2018.
Die Verbandsversammlung am 6.Juli 2018 hat diesen Antrag abgelehnt.
