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Anträge

Anregungen der Fraktion DIE LINKE zum Regionalplan Ruhr

Wolfgang Freye und Fraktion

Sehr geehrte Frau Geiß-Netthöfel, sehr geehrter Herr Tönnes, sehr geehrter Herr Bongartz,

vielen Dank für die zeitnahe Unterrichtung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Regionalplan Ruhr.

Unabhängig von unserer Positionierung zu einzelnen Fragen möchte die Fraktion DIE LINKE im RVR im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ebenfalls drei Punkte zu grundsätzlichen Fragen einbringen:

 

Regionalplan Ruhr 

Hinweise und Anregungen zu den zeichnerischen Festlegungen sowie Begründung 

Anregungzum Planwerk   

In die Legende zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr unter Freiraum werden neu

  • ein Planzeichen für landwirtschaftliche Flächen sowie
  • ein Planzeichen für potentielle Ausgleichsflächen aufgenommen.

Begründung:

Bereits in den Perspektiven zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr steht, dass Räume mit besonderer Bodenschutzfunktion nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln sind und dass man die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktionsflächen für Nahrungsmittel erhalten und fördern will. In den Fachdialogen wurde die Entwicklung eigener Planzeichen sowohl für die Ausweisung landwirtschaftlicher Nutzflächen als auch für zur Zweckbindung von Flächen im Freiraumbereich angeregt. Dieser Anregung sollte Folge geleistet werden.

So könnte man durch das Planzeichen für landwirtschaftliche Flächen schutzwürdige Böden vor der Inanspruchnahme für andere Nutzungen noch besser schützen.

Ausganspunkte für die Festlegung bestimmter Flächen könnten die bereits im Regionalplanentwurf enthaltenen Erläuterungskarten zur Landwirtschaft, zum Bodenschutz sowie die Angaben in den Fachbeiträgen des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW und der Landwirtschaftskammer NRW sein.

Außerdem erachten wir es für notwendig, zur Umsetzung der festgelegten Ziele und Grundsätze auch im Ballungsraum Ruhr selbst Flächen auszuweisen, die bei Eingriffen in den Freiraum als Ausgleichsflächen genommen werden können. Eine Ausgleichsfläche z.B. im Münsterland nützt den Einwohner/innen des Ruhrgebietes nichts.

Damit würde man außerdem dem ROG mit Blick auf ökologische Funktionen des Raumes mehr Bedeutung beimessen.

 

Anregungen und Hinweise zu den Zielen und Grundsätzen

a) Zu 1.1-5 Grundsatz Siedlungsbereiche kompakt und flächensparend entwickeln, Satz 3                           

In dem Grundsatz sollte die möglichst ortsnahe Realisierung von Kompensationsmaßnahmen unabhängig von der Größenordnung betont werden. Dies sollte dazu führen, dass auch flächenbeanspruchende Kompensationsmaßnahmen im Zuge der Bauleitplanung so wenig wie möglich (nur in Ausnahmefällen) außerhalb der Siedlungsbereiche der Kommune erfolgen.

Die Formulierung könnte lauten:

Kompensationsmaßnahmen sollen im Zuge der Bauleitplanung möglichst ortsnah und nur in Ausnahmefällen außerhalb der Siedlungsgebiete realisiert werden.

Begründung:

Neben der Sicherung eines hohen Anteils der baulichen Nutzung auf den durch die Flächennutzungspläne gesicherten Flächen bedarf es auch der Sicherstellung der Ausgewogenheit gegenüber den Eingriffen in den vorhandenen Freiraum. Durch Nutzung stadtplanerischer Gestaltungsmöglichkeiten, die stärkere Abwägung Kompensationsmaßnahmen so ortsnah wie möglich umzusetzen, erfolgt neben dem Schutz der klimatischen Funktionen der Freiraumflächen auch die Schaffung eines Ausgleichs für die Inanspruchnahme der Freiraumflächen. Lebens- und Aufenthaltsqualität kann damit auf der Quartiersebene stärker Rechnung getragen werden. 

b) Zu 2.11-2 Ziel: Im Rahmen der Bauleitplanung Retentionsraum zurückgewinnen                                             

Da es sich bei den Rückgewinnungsräumen für Retentionsflächen insbesondere im Ballungskern in der Regel um Flächen innerhalb des allgemeinen Siedlungsbereichs handelt, wird ein Zielkonflikt zwischen bedarfsgerechter Siedlungsentwicklung und Hochwasserschutz gesehen. Hinzu kommt, dass in den bestehenden Siedlungsbereichen Flächen hierfür meist nicht zur Verfügung stehen bzw. dort auch die weitere Siedlungsentwicklung vorrangig zu erfolgen hat.

Die Fraktion hält es deshalb für sinnvoll, in den Erläuterungen Hinweise zu geben, wie mit dem beschriebenen Zielkonflikt umgegangen werden soll. Es bedarf hierzu der Klarstellung, wie ein Ziel gegenüber dem anderen Ziel abgewogen werden soll.

Begründung:

Im Fachdialog Wasser wurden von den Beteiligten die im Ziel dargestellten Inhalte diskutiert und für notwendig erachtet. Da jedoch Zielkonflikte zwischen Hochwasserschutz und weiterer Bebauung im Rahmen der weiteren Entwicklungsplanungen entstehen können und werden, ist es sinnvoll, in den Erläuterungen Hinweise zur Abwägung der Zielkonflikte zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Freye und Fraktion DIE LINKE im RVR

 

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