Anträge
Kündigung der Beteiligung am Revierpark Wischlingen GmbH und Entwicklung eines Ausstiegsszenarios
Angesichts der Diskussion im Rat der Stadt Dortmund zur organisatorischen Neuausrichtung der Bäder- und Parkstrukturen unter Einbindung des Revierparks Wischlingen beauftragt die Verbandsversammlung die Verwaltung, den bestehenden Gesellschaftervertrag der Revierpark Wischlingen GmbH in der Fassung vom 31.03.2014 vorsorglich bis zum 31.12.2018 fristgerecht zu kündigen.
Um die Existenz der Gesellschaft über das Jahr 2019 sicherzustellen, tritt die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr mit der Stadt Dortmund in Gespräche zu möglicherweise notwendigen Übergangsregelungen und der schrittweisen Abschmelzung des Zuschusses des Verbandes für den Geschäfts- und Betriebsaufwand der Gesellschaft für den Zeitraum von 2020-2022 ein. Dabei soll insbesondere die Sicherung der bestehenden Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten in den Blick genommen werden.
In der kommenden Sitzung des Wirtschaftsausschusses wird ein entsprechendes Konzept vorgelegt.
Anmerkung des Webmasters:
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
