Anträge
Resolution „Die Landesförderung zur Finanzierung des Sozialtickets weiter fortsetzen“
Antrag für die Sitzung der Verbandsversammlung
Resolution „Die Landesförderung zur Finanzierung des Sozialtickets weiter fortsetzen“
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr appelliert an die Landesregierung,
- die Richtlinie zur Landesförderung des Sozialtickets für die Dauer der gesamten Legislaturperiode zu verlängern und die Förderung haushaltsrechtlich abzusichern,
- die momentane Förderung des Sozialtickets schon im Haushalt 2018 zu erhöhen, damit Tariferhöhungen des Sozialtickets durch die Aufgabenträger ausgeschlossen werden können,
- zu prüfen, wie die Förderung des Tickets regelmäßig dynamisiert werden kann, um den steigenden Bedarfs- und Nutzerzahlen gerecht zu werden.
Begründung:
Das Sozialticket, dass im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und von Aufgabenträgern im Bereich des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) in 2012 eingeführt wurde, ermöglicht einkommensschwächeren Menschen im Ruhrgebiet eine Teilhabe an den Mobilitätsangeboten im Öffentlichen Nahverkehr und stärkt ihre Mitwirkungsmöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben.
Die jährlich wachsende der Zahl der Abonnenten des Sozialtickets zeigt, wie wichtig die Aufrechterhaltung dieses speziellen Angebotes ist. Zurzeit wird es durchschnittlich von 170.000 Menschen im VRR genutzt. Für 2018 wird im Jahresdurchschnitt mit ca.180.000 Ticketkundinnen und -kunden gerechnet. Wie eine Umfrage 2015 zeigte, sind 94 Prozent der Nutzerinnen und Nutzern mit ihrem Sozialticket zufrieden oder sogar sehr zufrieden (vgl. NRW-TarifReport 2015/16).
Bei Wegfall des Landeszuschusses, der aktuell 40 Mio. Euro für ganz NRW beträgt, wäre eine Finanzierung dieses Tickets durch die Aufgabenträger nicht mehr gegeben. Es entstünden bei den Verkehrsunternehmen noch nicht absehbare wirtschaftliche Risiken durch Einnahmeausfälle, da die bisherigen Kundinnen und Kunden voraussichtlich gar nicht in der Lage wären, auf andere Tarifangebote umzusteigen. Allein im VRR betragen die verbundweiten Einnahmen aus dem Sozialticket bereits heute fast 100 Millionen Euro.
Auch Preiserhöhungen des Sozialtickets sollten vermieden werden, da der Gesamtpreis schon jetzt den Mobilitätsanteil in den Leistungen für Alg-II-Empfängerinnen und -Empfänger überschreitet.
Anmerkung des Webmasters:
Der Antrag wurde in der Verbandsversammlung nicht zur Abstimmung gestellt, stattdessen ist man dem Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen beigetreten.
Die verabschiedete Resolution lautet:
Sozialticket
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr beauftragt die Verwaltung, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Weiterentwicklung von Ticketangeboten des ÖPNV das Angebot eines Sozialtickets erhalten bleiben.
Dafür bedarf es eines dauerhaft verlässlichen Finanzierungsbeitrages des Landes, aktuell über den 31.12.2017 hinaus.
Anmerkung des Webmasters:
Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.
