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Anfrage im Betriebsausschuss Ruhr Grün am 21.11.2014 zum erfolgten Kahlschlag an der Rheinischen Bahn in Altendorf, Höhe Schölerpad

Sehr geehrter Herr Drüten,

 

die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des Betriebsausschusses Ruhr Grün zu dem erfolgten Holzeinschlag entlang der Rheinischen Bahn in Altendorf.

 

 1. Wie viele Bäume am Radweg Rheinische Bahn in Altendorf wurden durch den Sturm Ela geschädigt?

 2. Wie viele gesunde Bäume wurden zur Schaffung des notwendigen Arbeitsraumes für den Einsatz der Bagger gefällt?

 3. Sind darüber hinaus gesunde Bäume gefällt oder beschädigt worden?

 4. Wie hoch ist der Schaden durch die Baumfällungen und am Radweg?

 5. Wer hat den Einsatz der Fremdfirma geplant, die Firma eingewiesen und kontrolliert?

 6. Wann kann die Wiederaufforstung des Bereiches erfolgen?

 7. Ist die Verkehrssicherheit des Radweges beeinträchtigt?

 8. Wann ist mit einer Behebung der Schäden zu rechnen?

 9. Kann der RVR gegenüber der Firma Schadensersatzansprüche geltend machen?

10. Warum erfolgte im Vorfeld der Umsetzung der Maßnahmen keine Kontaktaufnahme zur Essener Stadtverwaltung, um mit ihr das gemeinsame Vorgehen zu beraten und ggf. nach anderen Lösungen zu suchen?

 

Beantwortung der Anfrage der Fraktion „Die Linke im Regionalverband Ruhr“ zur Sitzung des Betriebsausschusses Ruhr Grün am 21. November 2014 durch den Bereichsleiter IV, Ulrich Carow

Bei den Baumfällarbeiten an der Rad- und Fußwegetrasse „Rheinische Bahn“ im Umfeld des Schölerpad in Essen-Altendorf handelt es sich im Unterschied zu Pflegeschnitten um eine notwendige Verkehrssicherungsmaßnahme. Diese beinhaltet gesetzlich vorgeschriebene Aktivitäten des Grundbesitzers oder Unterhaltungspflichtigen. Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Kontrollgänge um potenzielle Gefahren zu erkennen und Schäden zu verhindern oder – wie in diesem Fall - nach Schadensereignissen, wie Sturm, Überschwemmung, Starkregen oder Schneefällen die Beseitigung von bereits aufgetretenen oder noch zu befürchtenden Schäden vorzunehmen. Verkehrssicherungsmaßnahmen sind nicht verhandelbar insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine akute Gefahrenabwehr handelt. Verkehrssicherung ist nicht ohne weiteres übertragbar. Schädigungen, die durch die Fahrlässigkeit der  mit der Verkehrssicherung beauftragten Mitarbeiter/innen zustande kommen, können auch Gefängnisstrafen nach sich ziehen.

Verkehrssicherungsmaßnahmen sind nicht politisch diskutabel. Für das Vorgehen bestehen klare Rechtsgrundlagen.

Die Mitarbeiter des Regionalverbandes Ruhr sind durch ihre fachliche Kompetenz und ihre Erfahrung sehr wohl in der Lage Gefahrenlagen zu beurteilen und sach- und fachgerecht zu handeln. Im Unterschied zu Kyrill verhielt sich nach ELA die Sachlage der „Sturmschäden“ völlig anders:

1.   ELA passierte im Juni, die Bäume standen voll im Saft, Kyrill wütete in der blattlosen Zeit im Januar.

2.   Kyrill war ein Sturm mit starken Böen meist in einer Richtung – ELA hatte tornadoähnliche Verwirbelungen mit völlig anderen Baumschadensbildern.

3.   Kyrill fand vornehmlich in den Außenbereichen und großen Waldflächen statt – ELA überwiegend in den stark urbanen Innenstadtlagen.

4.   Die Abarbeitung von Kyrill hat von 2009 bis 2013 gedauert, ELA ist gerade einmal 6 Monate her. Die Prioritäten der Bearbeitung orientieren sich insbesondere nach den betroffenen Infrastrukturen: Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Verkehrswege, Parks- und Spielplätze…, Waldgebiete, Waldsäume u.a. m.

Insbesondere nach ELA müssen und mussten zur Aufarbeitung der Schäden große Maschinen eingesetzt werden, da bei der schwierigen Zugänglichkeit der Flächen, der unübersichtlichen Lage und Situation der beschädigten Bäume manuelle Arbeiten viel zu gefährlich für die Mitarbeiter/innen sowohl des Betriebes selbst als auch der beauftragten Firmen war und ist.

Über die bestehenden Zufahrten von Innen- und Garagenhöfen, Straßen und Plätzen ist jedoch häufig eine Zugänglichkeit zu den umgestürzten oder beschädigten Bäumen nicht gegeben, so dass andere Wege genutzt werden müssen. Umgebaute Rad- und Fußwege sind daher häufig ein idealer Zugangs für die in Mitleidenschaft gezogenen innerstädtischen Flächen.

Gerade die Randbereiche alter Bahntrassen sind jedoch neben den innerstädtischen Parks die Flächen mit den stärksten Beschädigungen. Hier wurden 30 – 40 Jahre keine Pflegemaßnahmen mehr durchgeführt, so dass häufig die großen Bäume in den linienförmigen Anpflanzungen besonders anfällig sind.

Beim notwendigen Einsatz mit Großmaschinen kann jedoch auf einzelne Bäume keine Rücksicht genommen werden, um die Zugänglichkeit sicherzustellen. Einzelne Bäume werden  hierbei auch nicht gezählt. Es geht auch nicht um die akute und damit optisch sichtbare Schädigung. Sondern die Mitarbeiter/innen haben auch zu beurteilen ob weiterhin die Standfestigkeit gegeben und die spätere Bruchgefahr absehbar ist. Zweifel sind bei diesen Maßnahmen weder angebracht noch hinnehmbar, hier kann es auch nicht mehr um „Schönheit“ des „Landschaftsbildes „ gehen. Sämtliche Einsätze auch der Fremdfirmen werden grundsätzlich durch die Mitarbeiter des Regionalverbandes Ruhr geplant und sind (auch in diesem Fall) mit den direkt betroffenen Anwohnern abgesprochen. Dabei werden die Firmen auch kontrolliert- wobei im Regelfall nur Fachfirmen beauftragt werden.

Dass beim Einsatz von größeren Maschinen auch Schäden an den Wegen und Einsatzflächen vorkommen ist normal – ganz abgesehen von den Witterungsverhältnissen entstehen diese auch im Wald und müssen nach dem Einsatz behoben werden.

Was in diesem Fall nicht ausreichend passierte – und das sei der Hektik der seit Monaten laufenden ELA-Einsätzen geschuldet  war – die umfassende Information der Stadt Essen – hier gilt es zukünftig besser zu werden. Andere Lösungen, als die durchgeführte standen nie zur Debatte.

 

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