Antrag zur Verbandsversammlung zum TOP 1.3 Neuaufstellung des ÖPNV- Bedarfsplans NRW 2017
Sehr geehrter Herr Hovenjürgen,
wir bitten Sie, den beigefügten Antrag der beiden Fraktionen unter dem Tagesordnungspunkt 1.3 Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplan NRW 2017 (Drucksache Nr. 13/0359) in der Verbandsversammlung zur Abstimmung zu stellen:
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung der Regionalverbandes Ruhr (RVR) fordert die Landesregierung auf, in Abstimmung mit der Verbandsleitung und den zuständigen Bezirksregierungen für eine bessere personelle Ausstattung des Bereiches Planung beim RVR Sorge zu tragen.
Begründung:
Der Planungsbereich des Regionalverbandes Ruhr weist im Vergleich zu den Planungsbereichen der Bezirksregierung immer noch eine geringere Stellenbesetzung aus. Um die Aufgaben als Regionalrat nach § 9 Abs. 2 Landesplanungsgesetz zusammen mit der Verwaltung des RVR besser bearbeiten und sich den anvisierten neuen Aufgaben im Rahmen des RVR-Gesetzes stellen zu können, ist eine Aufstockung des Personals in diesem Bereich dringend erforderlich.Allein um den Prozess nach § 4 Abs. 2 Ziffer 6 RVRG „Verkehrsentwicklungsplanung für das Verbandsgebiet sowie Unterstützung der Verbandskommunen bei der Verkehrsentwicklungsplanung und der Nahverkehrsplanung“ für das Verbandsgebiet in Zusammenarbeit mit den Nahverkehrsverbünden VRR AöR sowie den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe realisieren zu können, reicht das Personal nicht aus.Seitens der Landesregierung gilt es hier Lösungen zu schaffen und eine Gleichstellung innerhalb der Verwaltungen herzustellen.
Anmerkung des Webmasters:
Dieser Antrag wurde von der Koalition abgelehnt.
