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Antrag zur Verbandsversammlung zum TOP 1.9 Ergänzung der Stellungnahme der Planungsbehörden des RVR zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes (2.Entwurf)

Sehr geehrter Herr Hovenjürgen,

 

wir bitten Sie, den beigefügten Antrag unter dem Tagesordnungspunkt 1.9 „Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde beim RVR sowie des Regionalverbandes Ruhr als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein- Westfalen (zweites Beteiligungsverfahren) Drucksache Nr. 13/00384 im Verbandsausschuss und in der Verbandsversammlung zur Abstimmung zu stellen:

 

1. Die Verbandsversammlung nimmt als Regionalrat die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (Stand 22.09.2015, zweites Beteiligungsverfahren) zur Kenntnis und schließt sich diesen Ergänzungen an:

 

- Im Kapitel 10 Energieversorgung werden die Darstellungen zum Grundsatz 10.1-1 Nachhaltige Energieversorgung auf S.13 ergänzt:

Dies geschieht am nachhaltigsten durch die Schaffung von dezentralen Energieversorgungsbereichen und ihrer intelligenten Vernetzung und Steuerung („smart grids“).

 

Begründung:

Diese Konkretisierung des Grundsatzes ergibt sich aus der Logik der Nachhaltigkeit und als pragmatische Konsequenz aus Leitbild 6.1-3 Dezentrale Konzentration und Leitbild 6.1-7 Energieeffiziente und klimagerechte Siedlungsentwicklung (Synopse S. 58 bzw. 61).

 

- Der Abschnitt zur zeichnerischen Festlegung von „Kraftwerksstandorten“ (S. 15 f) ist ersatzlos zu streichen.

 

Begründung:

Die Festlegungen in den Grundsätzen 6.1-7 Energieeffiziente und klimagerechte Siedlungsentwicklung und 10.1-1 Nachhaltige Energieversorgung machen eine erneute zeichnerische Festlegung von Groß-Kraftwerksstandorten überflüssig.

 

2. Die Verbandsversammlung schließt sich der vom Regionalverband Ruhr in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen bei Ergänzung der folgenden Passage an:

 

- Im Kapitel 6 Siedlungsraum wird den Ausführungen zu 6.1-2 Grundsatz Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“ auf S.3 folgende Ergänzung voran gestellt:

Um den im Grundsatz formulierten Ansprüchen zur Reduzierung des täglichen Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche Nachdruck zu verleihen, regen wir an, dies wie im ersten Entwurf vorgesehen, als Ziel der Planung beizubehalten.

 

- Darüber hinaus wird nach den Darlegungen zu 6.3-1 Ziel Flächenangebote auf Seite 5 ergänzt:

Zu 6.4- 1 Ziel Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben

Es wird angeregt, den Standort Datteln/Waltrop aus der Liste der Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben zu streichen.

Stattdessen sollte der LEP im Ballungsgebiet Ruhr den Schwerpunkt auf das vorrangige Recycling von Flächen der vorhandenen Industrie- und Gewerbebrachen legen. So kann eine sinnvolle Revitalisierung der Flächen im Interesse der Neuansiedlung /Erweiterung von Industrie und Gewerbe ermöglicht werden.

 

Erläuterungen zu Ziel 6.4-1 S.74:

Da es im LEP auch um andere Großflächen geht, wird angeregt, die in den Erläuterungen enthaltene Formulierung, dass die erste Ansiedlung eines Vorhabenverbundes durch ein Unternehmen mit einem Flächenbedarf von mindestens 10 ha zu erfolgen hat, auf 30 ha zu erhöhen.

 

Begründung:

Bei einer so geringen Größenordnung von 10 ha werden für die landesbedeutsamen flächenintensiven Großvorhaben keine Unterschiede zur Praxis der Ansiedlung von Unternehmen im Rahmen eines Vorhabenverbundes auf regional bedeutsamen bzw. kommunalen Gewerbe- bzw. Industrieflächen gemacht. Eine Anhebung der Größenvorgabe halten wir deshalb für erforderlich.

 

- Die Stellungnahme wird im Kapitel 10 Energieversorgung wie folgt ergänzt:

Ziel 10.3-4 Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten

Wir regen an das Ziel wie folgt zu ändern:

Ziel Ausschluss von Fracking

Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas durch Fracking wird ausgeschlossen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie oder anderer risikobehafteter Technologien erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist. Insbesondere die Verschmutzung von Trink- und Grundwasser muss bei allen Fördermethoden von Rohstoffen ausgeschlossen sein.

 

Begründung:

Die vorgeschlagene Formulierung setzt an der Kritik der Umweltverbände an, ist etwas deutlicher und schließt ausdrücklich auch die Suche, die Aufsuchung von Erdgasvorkommen mittels Fracking aus. Dies ist auf Grundlage der fachlichen Kenntnisse erforderlich.

 

Entsprechend ist in der Einleitung (S.15) der Absatz

Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Vorkommen ist mit Umweltfolgen, insbesondere für die Grundwasserressourcen, verbunden. Darüber hinaus ist offen, ob sich diese Vorkommen wirtschaftlich gewinnen lassen.

zu ersetzen durch folgende Formulierung:

 

Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mittels Fracking ist mit Umweltfolgen, insbesondere für die Grundwasserressourcen, verbunden. Darüber hinaus ist offen, ob sich diese Vorkommen wirtschaftlich gewinnen lassen.

 

Anmerkung des Webmasters:

Der Antrag wurde in allen Punkten mehrheitlich abgelehnt.

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