Überarbeitung der Dienstanweisung „Veranstaltungen Dritter im Wald“ im Betriebsausschuss Ruhr Grün
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün nimmt die Dienstanweisung „Veranstaltung Dritter im Wald“ zur Kenntnis und bittet die Betriebsleitung, den Punkt 3 der Dienstanweisung wie folgt zu überarbeiten:
- Kategorie 3.1 Gemeinnützige Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen von gemeinnützigen Trägern und Bildungsträgern werden grundsätzlich keine Veranstaltungspauschalen erhoben.
- Kategorie 3.2 Kommerzielle Veranstaltungen
In diese Kategorie erfolgt auch die Aufnahme von privaten Veranstaltungen. Sie unterliegen dann einer Zustimmungspflicht. Die Höhe des zu entrichtenden Nutzungsentgeltes sollte sich an der Zahl der Teilnehmer*innen orientieren.
Begründung:
Unabhängig von der Kostenfreiheit von Veranstaltungen im Rahmen der Waldpädagogik sollten für alle Veranstaltungen von gemeinnützigen Organisationen und Bildungsträgern keine Pauschalen erhoben werden.
Aus der Beschreibung der Kategorie 3.2 geht nicht klar hervor, inwieweit im Rahmen der bereits jetzt erlassenen Dienstanweisung private Veranstaltungen, wie größeren Familientreffen oder Veranstaltungen von Vereinen und Institutionen, unabhängig von Startgeld oder Teilnehmerbeiträgen erfasst sind.
Anmerkung des Webmasters:
Der Punkt 2 des Antrages wurde angenommen.
