Verbandsversammlung Resolution zur Einbindung in die Programmaufstellung strukturwirksamer Förderprogramme
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) fordert die Landesregierung auf, ein Verfahren zu regeln, nach dem die Verwaltung des RVR frühzeitig in die Programmaufstellung strukturwirksamer Förderprogramme zur Vorbereitung der Beratungen nach § 9 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) eingebunden wird.
Begründung:
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sind gem. § 8 Abs. 3 Landesorganisationsgesetz verantwortliche Behörden zur Programmaufstellung und Bewilligung strukturwirksamer Landesförderprogramme. Im Verbandsgebiet des RVR ist dieVerbandsversammlung regionaler Planungsträger gem. § 6 LPlG mit der Folge, dass die Bezirksregierungen entsprechend § 9 Abs. 2 LPlG mit der Verbandsversammlung raumbedeutsame und strukturwirksame Förderprogramme und –maßnahmen des Landes beraten.
Bisher erfolgt diese Beratung in der Weise, dass den Mitgliedern der Verbandsversammlung – in der Regel mit den Förderressorts der Landesregierung – abgestimmte Prioritätenlisten vorgelegt werden. Regionale Gesichtspunkte können bei der Programmaufstellung dementsprechend von Seiten des RVR kaum eingebracht werden, da es keine Einbindung in die vorgelagerten Abstimmungs- und Bewertungsprozesse auf Landesebene gibt. Um diese unbefriedigende Situation zu vermeiden, wurde auf Anregung der Landesregierung eine „Zielvereinbarung zur behördlichen Zusammenarbeit zwischen den Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten Arnsberg, Düsseldorf und Münster und der Direktorin/dem Direktor des RVR“ erarbeitet, deren zwischen den Beteiligten abgestimmter Entwurf seit Dezember 2014 vorliegt. Diese Zielvereinbarung ist jedoch bisher nicht verbindlich geworden, weil auf Seiten einer Bezirksregierung noch keine Bereitschaft zur Unterzeichnung vorliegt.
Die Verbandsversammlung bittet die Landesregierung daher dringend, den RVR entweder durch eine Gesetzes- oder Verordnungsregelung oder durch Anweisung an die Regierungspräsidentinnen/den Regierungspräsidenten zur Unterzeichnung der entsprechenden Zielvereinbarung frühzeitig in die Aufstelllung der Förderprogramme einzubeziehen.
Anmerkung des Webmasters:
Die Resolution wurde einstimmig angenommen.
