Redebeitrag von Eleonore Lubitz zum TOP 2.3. Bericht zum Frauenförderplan 2013-2016 und Beschluss zum Gleichstellungsplan des Verbandes 2016-2019
Sehr geehrte Frau Regionaldirektorin,
sehr geehrte Frau Kemmler-Lehr,
sehr geehrter Herr Vorsitzender,
liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
vor uns liegt der neue Frauenförderplan, der nunmehr für die Zukunft nach dem aktuellen Gleichstellungsgesetz des Landes, Gleichstellungsplan heißt.
Mit dem aktualisierten Landesgleichstellungsgesetz unterliegen die Zielvorgaben explizit einer Überprüfung nach spätestens zwei Jahren. Wenn absehbar ist, dass Vorgaben nicht erreicht werden, muss darauf schon vorab reagiert werden. Ich würde daher appellieren in der vorletzten oder letzten Verbandsversammlung 2018 kurz über den Stand der Umsetzung des Gleichstellungsplanes zu berichten.
Im aktualisierten Landesgleichstellungsgesetz wird deutlich, dass eine paritätische Stellenbesetzung im Öffentlichen Dienst sowie in der Gremienbesetzung ein gesellschaftliches Muss ist. Dass der RVR schon auf einem gutem, wenn nicht sogar auf bestem Wege ist, die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes umzusetzen, macht der vorliegende Gleichstellungsplan deutlich.
Im vorgelegten Gleichstellungsplan zeigt sich, dass die Rahmenbedingungen im RVR, wie die Flexibilität der Arbeitszeiten oder der Personalentwicklungsplan, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten. Damit wird der RVR zu einem attraktiven Arbeitgeber. Der Dank hierfür gilt der Regionaldirektorin sowie der Gleichstellungsbeauftragten des Verbandes.
Was ich aber beobachten muss, sind merkwürdige Reflexe von Männern nach der Umbenennung des Planes in Gleichstellungsplan.
So wie ich dafür bin, dass auch hier im RVR mehr Frauen in Führungspositionen kommen, bin ich auch dafür, dass mehr Männer in die Bereiche strömen, in denen aktuell die Frauen überrepräsentiert sind. Das würde den Frauen auch helfen, weil dann die Stellen aufgewertet werden. Das ist ein positiver Effekt für Frauen und bringt Vorteile.
Hinsichtlich der Betreuungsplätze für Kinder, besonders im u3-Bereich, möchte ich an die Kommunen appellieren sich Gedanken über eine Finanzierung zu machen, damit die u3-Betreuung der Kinder von Mitarbeiter*innen im RVR gewährleistet werden kann. Man muss ja bedenken, dass die Mitarbeiter*innen aus dem gesamten Gebiet des Regionalverbandes kommen. Das wäre ein weiterer Schritt zur besseren Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit! Wir werden natürlich dem Gleichstellungsplan zustimmen!

