Verbandsversammlung Redebeitrag von Olaf Jung zum TOP 2.8.1 Anträge auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Zeitraum April bis Oktober 2014
Sehr geehrter Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der Landtag NRW hat im Sommer die Landesregierung aufgefordert, in den Gesprächen zur strategischen Umweltprüfung mit den Niederlanden für den Schutz des Grundwassers in NRW einzutreten. Diese klare Richtlinie zum Schutz des Grundwassers sollten die Gespräche im Bundesrat seitens der Ministerpräsidentin bestimmen.
Neben dem Schutz des Wassers sollte darüber hinaus der Schutz von Freiraum, Siedlungsgebieten und Infrastruktur beim Einsatz dieser Technologie thematisiert werden, die in den Stellungnahmen des Regionalverbandes als Träger öffentlicher Belange auf Bundesebene angesprochen werden. Unsere Region ist schon durch den Steinkohlenabbau stark überprägt, daher müssen bereits heute Fragen der Haftung und der Ewigkeitslasten bei der Anwendung der Fracking-Technologie betrachtet und geklärt werden.
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat erkannt, dass die Fracking- Technologie nicht mit dem öffentlichen Interesse vereinbar ist.
Da sollte die Verbandsversammlung des RVR nicht zurückstehen und das überwiegende öffentliche Interesse auch benennen. Ich empfehle Ihnen daher unserem Antrag zuzustimmen.
Bereits auf der Ebene der Aufsuchungserlaubnis hat die Bezirksregierung Arnsberg die Versagensgründe umfassend zu prüfen. Im § 11 BBergG „Versagung der Erlaubnis“ heißt es in Satz 10: „Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn...10. überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen.
Dem werden aus unserer Sicht die aktuellen Erklärungen der Bezirksregierung Arnsberg zu Aufsuchungserlaubnissen nicht gerecht.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

