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Verbandsversammlung Redebeitrag von Tomas Grohé zu unserem Antrag Ergänzung der Stellungnahme der Verwaltung zum LIPG

Tomas Grohé

Sehr geehrter Her Vorsitzender,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

zu unserem Ergänzungsantrag folgende Begründung:

es ist ja eigentlich bei Planern und Entscheidungsträgeren schon seit Jahren eine immer wiederholte Erkenntnis:

es braucht für die Erarbeitung nachhaltige Lösungen im Leben immer zweierlei Experten:

- die einen sind die Studierten mit ihrem theoretischen und systematischem Wissen und

- die anderen sind die Menschen vor Ort mit ihrem realen Erfahrungswissen aus dem Leben am Ort.

 

Die Zitate von Prominenten und hoch dotierten Spezialisten, das wissen sie alle, die diese Erfahrung bestätigen und daraus Konsequenzen für mehr Partizipation der Betroffenen fordern, sind Legion.

Und trotzdem wird leider fast immer noch nach altem preußischen Verfahren von oben nach unten geplant, formal beteiligt- d.h. oft wird lediglich über die örtliche Presse informiert und zu Stellungnahmen aufgefordert- und dann versucht, manchmal auch gewaltsam durchzuziehen.

Aber die Fälle werden häufiger, in denen es zu wirksamem Widerstand in der sich selbst organisierenden Zivilgesellschaft kommt, und in dessen Folge es zu langwierigen Gerichtsverfahren gegen so geplante Vorhaben kommt.

Ich erinnere hier an Fälle, die wir alle kennen:BeTuWe-Streckenausbau Emmerich-Oberhausen, Kraftwerk Datteln IV, Erdgaspipeline von  Datteln nach Herne, Ausbau der A52, und ganz aktuell: NewPark.

Alle haben sie eine super lange Planungszeit und viele Verwaltungs- und Entscheidungsschleifen gemeinsam und in allen Fällen ist dokumentiert, dass eine ernsthafte und in diesem Sinne auch ergebnisoffene Beteiligung von Betroffenen nicht stattgefunden hat.

Mit anderen Worten:

Eine frühzeitige Diskussion der Vorhaben zwischen Vorhabenanmelder, Verwaltung, Politik und Betroffenen mit dem Ziel zu einer Vorhaben bezogenen Entscheidung zu kommen, die von einem breiten Konsens getragen wird, hat nicht stattgefunden.

Und das ist der Kern der Erkenntnis:

Ingenieure mögen am grünen Tisch für den Vorhabenanmelder sachlich-fachlich optimale Lösungen entwickelt haben, die aber möglicherweise sozial so nicht umsetzbar sind. Das reale Mitwirken einer immer bewusster und anspruchsvoller werdenden Öffentlichkeit ist daher heute fast schon eine „conditio sine qua non“ für erfolgreiche Planverfahren.

Wir alle wissen:

Ist ein Vorhaben erst mal mit offizieller Geheimniskrämerei, mit dem Vorwurf von Verhandlungen hinter verschlossenen Türen verbunden, haben erst mal voreilige Zusagen und poltische „Schnellschüsse“ negative Betroffenheitsgefühle erzeugt, dann ist da ein kaum noch zu überwindendes Misstrauen entstanden und damit aktive öffentliche Gegnerschaft …

Ich appelliere deshalb an die auch in diesem Raum versammelte Erfahrung:

Öffnen wir gemeinsam bereits hier auf der Ebene der Landesplanung möglichst frühzeitigen Beteiligung von ziviler und beamteter Öffentlichkeit die Tore, dann lassen sich mit einer angemessenen moderierten Streitkultur Missverständnisse und Interessengegensätze klären, Planungsverfahren verkürzen und sicher auch Gerichtsverfahren vermeiden.

Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Ergänzungsantrag.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion:

 

Sehr geehrter Herr Tönnes,

sie haben natürlich insofern Recht, dass im Entwurf zum LIPG Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Verfahren dargestellt sind. In unserem Antrag aber es geht es um eine Öffentlichkeitsbeteiligung bevor die Regionalplanungsbehörde ein beantragtes Verfahren durch einen Vorhabensträger abgeschlossen hat, also quasi mit der Einreichung von Unterlagen zur Prüfung diese der Öffentlichkeit vorzustellen und nicht nur den Behörden, die grundsätzlich mit der Prüfung beauftragt sind. Es ist also ein Schritt der Information der allgemeinen Öffentlichkeit vorher. Dies ist bisher so nicht im Gesetzesentwurf verankert.

 

Anmerkung des Autors im Nachgang zur Rede

 

DIE LINKE war mal wieder brandaktuell mit ihrem weitergehenden Antrag zur Ergänzung der Neufassung des § 19 Abs. 2 im Landesplanungsgesetzes NRW:

„Im Interesse einer umfassenden und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der langfristigen Vorbereitung des öffentlichen Prüfverfahrens werden die vollständigen Unterlagen nach der Prüfung durch die Regionalplanungsbehörde der Öffentlichkeit in geeigneter Form (z. Bsp. im Internet) zugänglich gemacht.“

In der Diskussion in der Verbandsversammlung wurde deutlich, dass diese Formulierung allzu gut in das klassische Denkschema passte: Alle anderen Diskutanten bestätigten, dass diese Forderung doch Inhalt der Novelle sei. Wir haben offensichtlich nicht klar genug formuliert, was wir mit dieser Ergänzung meinten.

Das, was wir eigentlich meinten und erreichen wollten, erhält angesichts der aktuellen Verhandlungen um das Kraftwerksprojekt „Datteln IV“ mit all seinen skandalträchtigen Verfahrenskapiteln neues Gewicht. Damit unser Vorschlag von allen richtig hätte verstanden werden können, hätte er so lauten müssen:

„Zur Gewährleistung umfassender und frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Vorbereitung eines öffentlichen Prüfverfahrens sind die vollständigen Vorhabensunterlagen gleichzeitig mit der Eingabe bei der Regionalplanungsbehörde auch der Öffentlichkeit in geeigneter Form (z. Bsp. im Internet) zugänglich zu machen.“

Unserer Meinung nach können insbesondere solche Großvorhaben nur Erfolg haben, wenn sie von Anfang an jede Form von Mauschelei und Geheimniskrämerei vermeiden, weil nur so kein öffentliches Misstrauen entstehen kann.

Nur mal zur Information:

Unsere Holländischen Nachbarn haben da seit Jahren eine ganz andere Tradition. Da gibt es für die Regionalplanung eine eigene Behörde/Agentur, die nichts anderes zu garantieren hat, als dass möglichst viele Betroffene möglichst intensiv an dem Planungsprozess teilnehmen. Das ist sozusagen staatlich organisierte und optimierte Transparenz- und Konsenspolitik, von der wir hier vorerst nur träumen können.

 

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