Verbandsversammlung Redebeitrag von Tomas Grohé zum TOP 2.12.1 Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B224) bis AD Essen/Gladbeck Hier:
Hier: Änderungsantrag zur Stellungnahme des RVR
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
ich greife noch einmal auf, was der Bereichsleiter Planung über die Trassenplanung für die A 52 vorhin gesagt hat, dass diese Entscheidung bereits mit dem Bundesverkehrswegeplan gefallen sei und deren Verankerung in der zukünftigen Regionalplanung so erfolgen müsse.
Weder der Bundesverkehrswegeplan noch der Regionalplan sind Naturgesetze.
Verhältnisse verändern sich. Gerade bei der Frage des Ausbaus der Autobahnen in verdichteten Regionen, weiß jeder der es ehrlich meint, dass das nur noch zusätzlichen Verkehr bringt. Wir haben bereits auf der letzten Sitzung des Planungsausschusses darüber nachgedacht.
Was mich aber immer noch stört, ist wirklich, welch ein Verhältnis und welch ein Verständnis die Verwaltung und auch die Mehrheit in dieser Versammlung zur Bedeutung der Stellungnahme von Trägern öffentlicher Belange hier haben.
Träger öffentlicher Belange ist nicht nur eine Fachinstitution, sondern er trägt öffentliche Belange vor und die machen an keiner Fachgrenze halt.
Aber die Mehrheit scheint hier der Auffassung zu sein, dass hier der Träger öffentlicher Belange – der Regionalverband Ruhr- sich permanent selber kastriert. Das muss wohl hier so sein.
Aber Sie können damit rechnen, dass wir ständig diese Dinge wieder in die Öffentlichkeit bringen und zur Diskussion stellen.
Wir wollen Sie hiermit bitten, unseren Antrag als Anlage zur Stellungnahme des RVR mit zu versenden.

