Verbandsversammlung Redebeitrag von Tomas Grohé zum TOP 2.5 Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 AEG
für den dreigleisigen Ausbau der Strecke "ABS 46/2 D/NL-Emmerich -Oberhausen
Planfeststellungsabschnitt 1.1 Oberhausen
Hier: Stellungnahme der Verwaltung
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen,
Sicherheitsfragen bei technischen Infrastruktureinrichtungen sind ein Kernbereich öffentlicher Belange. Er ist natürlich nicht der einzige.
Aber verlässlich beantwortete Sicherheitsfragen treffen den Nerv der Öffentlichkeit bei der Akzeptanz solcher Großprojekte.
Der RVR ist Träger öffentlicher Belange und damit steht er in der Verantwortung, diese Belange auch öffentlich zur Geltung zu bringen.
Von den zuständigen Feuerwehren in diesem Bereich liegen seit längerem eindeutige Aussagen darüber vor, dass die von der DB bisher vorgesehenen Sicherungseinrichtungen längst nicht mehr den heutigen Standards entsprechen und darüber hinaus sogar eine Reihe zusätzlicher Gefährdungen hervorrufen können, da sie zügige und effektive Hilfeleistungen und Rettungsarbeiten systematisch erschweren.
Es ist für uns deshalb nicht nachvollziehbar, warum in der vorliegenden Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange die bisherigen Vorstellungen der DB zu den einzurichtenden Sicherheitsvorkehrungen völlig ausgeblendet werden – obwohl sogar Teilbereiche des Emscherpark Radwegenetzes und daran angrenzende Erholungsgebiete direkt davon betroffen sein werden.
Die folgende Aussage bitte ich zu Protokoll zu nehmen
Hier hätten wir wenigstens den Hinweis in dieser Stellungnahme erwartet, dass der RVR davon ausgeht, dass zur Gewährleistung der Sicherheit für die Benutzer dieser Wegeabschnitte und der angrenzenden Erholungsräume , die dafür notwendigen baulichen und technischen Einrichtungen dem Stand der Technik entsprechen und dem Niveau angepasst sind, dass auf holländischer Seite bereits funktioniert und dass die von den zuständigen Feuerwehren vorgelegten Anforderungen erfüllt werden.
Danke für ihre Aufmerksamkeit!

