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Die Linke im RVR stellt Fragen zum Schüttende auf der ZDE

Fraktion Die Linke im RVR, Wolfgang Freye und Nicole Fritsche-Schmidt

Mehr Transparenz und bessere Kommunikation bei der AGR notwendig

Die Fraktion Die Linke im Regionalverband Ruhr (RVR) hat eine Anfrage zur möglichen Verlängerung der Schüttung von Abfällen auf der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) an die Verwaltung gestellt. Vor der Sommerpause hat die Abfallgesellschaft Ruhr (AGR) nur den nichtöffentlich tagenden Aufsichtsrat der AGR informiert und Teile der Räte in Gelsenkirchen und Herne. Noch nicht einmal die Gremien des RVR wurden informiert.

Wolfgang Freye, Ko-Vorsitzender der Fraktion Die Linke im RVR: „Wir können die Kritik aus den Städten Gelsenkirchen und Herne an der geplanten Verlängerung der Schüttung von Abfällen auf der Zentraldeponie Emscherbruch sehr gut verstehen. Die AGR hat sich öffentlich auf ein Ende der Schüttungen 2030/31 festgelegt und will diese Zusage jetzt nicht einhalten. Das ist schwer zu erklären. Die bisherigen Informationen an die politisch Verantwortlichen waren mangelhaft, die betroffenen Bürger*innen und Anwohner*innen wurden gar nicht einbezogen. Transparenz – Fehlanzeige! Aber auch die beiden Städte sind betroffen und für die Abfallentsorgung zuständig, der RVR als Eigentümer der AGR. Deshalb haben wir dort die Anfrage gestellt.“

In der Anfrage geht es um die Frage, warum die AGR von ihren Zusagen abrückt, welche Alternativen es dazu für die regionale Abfallwirtschaft gibt und auch welche wirtschaftlichen Folgen eine Einhaltung der Zusagen hätte, wenn sich die Erschließung neuer Halden in Moers oder Dorsten zumindest verzögert. Von den in den Jahren 2021 bis 2023 eingelagerten Abfällen auf der ZDE – für diese Jahre liegen uns Zahlen vor – stammen 97 % aus NRW und 94 % aus dem Verbandsgebiet.

Nicole Fritsche-Schmidt, für Die Linke im Planungsausschuss des RVR und im Aufsichtsrat der AGR weiter: „Wichtig ist uns aber auch zu klären, wie sich die Suche nach neuen Abfalldeponien nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Regionalplan gestaltet. Aus unserer Sicht muss es darum gehen, im Konsens mit den Verbandskommunen entsprechende Flächen auszuweisen, auf denen es möglich ist, die regional anfallenden Abfälle auch regional zu entsorgen. An langen Transportwegen, außerhalb des Ruhrgebietes, die am Ende zu größeren finanziellen Belastungen der Bürger*innen führen, kann niemandem gelegen sein.“

 

Pressetext als PDF…

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