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Die Linke im RVR trägt Beschwerde gegen OVG-Urteil mit

Fraktion Die Linke im RVR Wolfgang Freye, Monetta Marchiano

Noch kein Ja zu möglichen Inhalten der Revision – Forderungen an Land und RVR

Die Fraktion Die Linke im Regionalverband Ruhr (RVR) trägt die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster gegen den Regionalplan Ruhr mit. Bei der Beschwerde geht es um rein verfahrensrechtliche Fragen. So wirft das Urteil einige Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, die auf höherer Gerichtsebene überprüfbar sein müssen. Darüber hinaus kann Die Linke im RVR nicht nachvollziehen, warum das OVG den gesamten Regionalplan außer Kraft gesetzt hat und nicht nur den Teil zum Kiesabbau. Eine Teilaußerkraftsetzung ist bei Raumordnungsverfahren nicht unüblich.

Wolfgang Freye, Ko-Vorsitzender der Fraktion Die Linke im RVR: „Wir sind für die Beschwerde, obwohl wir die inhaltliche Kritik des Gerichts an der Ausweitung der Kiesabbau-Flächen und an der mangelhaften Berücksichtigung der Klimafolgen des Kiesabbaus und seiner Auswirkungen auf Umwelt, Grundwasser und Landwirtschaft teilen. Ganz ähnliche Argumente hatten wir vor der Verabschiedung des Regionalplans vorgetragen und ihm deswegen nicht zugestimmt. Eine Revision, die diese Teile des Urteils angreift, würden wir nicht mittragen.

Uns geht es bei der Beschwerde vor allem darum, die sinnvollen Festlegungen des Regionalplans zu Siedlungs- und Gewerbeflächen und nicht zuletzt zum Freiraum zu verteidigen, die auch die Kommunen mitgetragen haben, vom OVG aber nun ebenfalls ‚gekippt‘ wurden. Wenn das Urteil des OVG rechtskräftig würde und das Ruhrgebiet erst mal auf die über 20 Jahre alten Gebietsentwicklungspläne der Bezirksregierungen zurückgeworfen würde, hätte das drastische Folgen für die Kommunen und für den RVR, der wahrscheinlich mit etlichen Änderungsverfahren konfrontiert würde.

Wichtig ist, dass das OVG in seinem Urteil einen Teilplan Kies offensichtlich nicht für ausgeschlossen hält, wie vor drei Jahren die RVR-Verwaltung und das Land. Das wäre sowohl für die Heilung der Fehler als auch für eine Neuerarbeitung des Regionalplans ein sinnvoller Ansatz. Wichtig ist uns auch, dass die Verwaltung parallel zur Beschwerde die Erarbeitung eines neuen Regionalplans vorbereiten will, so dass hier keine Verzögerung eintritt, wenn die Beschwerde keinen Erfolg hat.“

Der Regionaldirektor, Garrelt Duin, hat einen Aufstellungsbeschluss im Dritten Quartal 2027 in Aussicht gestellt, so dass ein neues Regionalplanverfahren bis Ende 2029 denkbar wäre.

Monetta Marchiano, Ko-Fraktionsvorsitzende fügt hinzu: „In jedem Fall muss auch das Land endlich seine Hausaufgaben machen. Landeswirtschaftsministerin Neubauer (Grüne) hat zwar einen Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans vorgelegt, durch den die umstrittene Berechnung des Kies-Bedarfs geändert würde. Er wird im Kreis Wesel jedoch von vielen als unzureichend angesehen, weil der Kiesabbau, der den Kreis schon jetzt erheblich belastet, danach immer weiter gehen könnte.“

 

Pressemitteilung als PDF…

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